Die Gastronomie in Osnabrück steht durch das Corona-Virus vor einer großen Herausforderung. Zahlreiche Osnabrücker Individualgastronomen wendeten sich daher in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und die Fraktionen im Stadtrat. Die SPD-Fraktion reagiert nun mit Forderungen auf die Situation.
Im Hinblick auf den am Dienstag (17. März 2020) vom Rat gefassten Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für unverzügliche Hilfsmaßnahmen zu prüfen, betont die SPD Fraktion, dass hierzu insbesondere vier Kernforderungen zu zählen sind:
- Überprüfung und Durchsetzung von Steuerstundungen durch die Finanzverwaltung auf Antrag der betroffenen Betriebe,
- Überprüfung und Installation eines kommunalen Rettungsschirms für mittelständische Unternehmen in Form von zinslosen Darlehen oder Ausfallbürgschaften durch die Stadt Osnabrück und/oder die Sparkasse Osnabrück,
- Überprüfung und Durchsetzung von Erleichterungen für gewerbliche Pächter der Stadt durch zum Beispiel eine Teilstundung ausstehender Miet- und Pachtzahlungen,
- Einrichtung eines städtischen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Kultureinrichtungen, zu denen die SPD-Fraktion ausdrücklich auch die freien Gastronomen der Stadt zählt, die das Kulturleben mit ihrem individuellen Angeboten mitprägen.
Hilfsmaßnahmen können nur in Zusammenarbeit erfolgen
In einer aktuellen Pressemitteilung äußern sich dazu Frank Henning, Vorsitzender, und Heiko Schlatermund, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.
„Die finanziellen Belastungen der Kulturschaffenden, der Schausteller und der Gastronomie- und Hotellerie Betriebe durch die Corona-Krise können allerdings nicht allein durch die Stadt Osnabrück aufgefangen werden. Dazu bedarf es einer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen. Wir bitten Sie, diesbezüglich noch um etwas Geduld. Zurzeit ist einiges im Fluss und vieles wird geprüft. Auch die Umsetzung unseres Ratsbeschlusses vom Dienstag durch die Finanzverwaltung bedarf noch etwas Zeit. Das all dies nicht sofort Wirkung zeigen wird, ist uns bewusst“, so Heiko Schlatermund und betont: „Kneipen und Kultur sind als erste unmittelbar getroffen und brauchen deshalb als erstes Hilfe.“
4,5 Milliarden Euro für geschädigte Unternehmen
Das Land Niedersachsen würde laut Henning am Mittwoch kommender Woche (25. März 2020) einen Nachtragshaushalt für 2020 mit Liquiditätsbeihilfen für geschädigte Unternehmen in einer Größenordnung von 4,5 Milliarden Euro beschließen. Die NBank würde Kredite zur Liquiditätshilfe anbieten, die im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen. Ziel sei es, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen oder absoluten Einbrüchen im Zuge der Corona-Krise betroffenen Betriebe, zu unterstützen. Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für kleine Unternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten, in Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der zum Beispiel für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden kann.