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Gassen fordert sensible Debatte über Maximaltherapie für Schwerstkranke

Kassenärztechef Andreas Gassen hat eine Diskussion über die Grenzen medizinischer Maximalbehandlung bei Schwerstkranken angeregt. Dabei warnt er davor, Entscheidungen über teure Therapien auf Kosten- oder Altersfragen zu verengen und fordert eine sensible gesellschaftliche Debatte. Letztlich müssten Patienten gemeinsam mit ihren Ärzten abwägen, welche Behandlung in ihrem Sinne sei, betont er in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Gassen warnt vor Automatismus bei Maximaltherapie

Kassenärztechef Andreas Gassen bezeichnete die Frage nach der Maximal-Behandlung Schwerstkranker als „ein sehr schwieriges Thema“. „Aber ich finde schon: Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen, ob es womöglich einen gewissen Automatismus gibt, alle medizinischen und technischen Möglichkeiten maximal auszuschöpfen, auch wenn das nicht in jedem Einzelfall im Sinne der Patienten ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und frühere Notfallmediziner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Manche Ärzte tun sich damit in nachvollziehbarer Weise schwer: Einen Menschen aufzugeben, zu sagen: `Ich kann nichts mehr machen`, das ist wie eine Niederlage.“

Reaktion auf Vorstoß von Hendrik Streeck

Gassen reagierte mit seinen Äußerungen auf Aussagen von CDU-Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck, der die Vergabe teurer Medikamente an Hochbetagte thematisiert hatte. „Ich hielte es für grundfalsch und unethisch, die Diskussion allein mit Blick auf die Kosten oder das Alter der Patienten zu führen“, sagte Gassen in der „NOZ“. „Niemand will doch ernsthaft die Frage stellen, wie viel ein Leben wert ist. Und auf den Onkologie- und Palliativstationen liegen viele schwerkranke Menschen im mittleren Alter.“

Hinzu komme ein veränderter Krankheitsverlauf in einer älter werdenden Gesellschaft. „Die Menschen leben zwar immer länger, aber sie sind nicht automatisch länger krank. Die letzten zwei, drei Jahre mit intensiverer medizinischer Versorgung werden in der Regel weiter hinausgeschoben.“ Den Gesetzgeber sehe er in dieser Frage nicht in der Pflicht, wie Gassen der „NOZ“ erläuterte: „Wichtig ist, dass diese Fragen offen und sensibel besprochen werden. Zu einer einzigen richtigen Antwort wird es ohnehin nie kommen.“

Entscheidung zwischen Zu-Hause-Sein und Apparatemedizin

Nach Darstellung Gassens müssen letztendlich Patienten, sofern sie bewusstseinsklar seien, gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die geeignete Therapie entscheiden, „was ja im Regelfall auch geschehe“. „Aber im Einzelfall den Rat zu geben, noch vier Wochen zu Hause zu leben, anstatt noch sechs oder sieben Wochen mit maximaler Apparatemedizin in der Klinik, erfordert auch Mut. Wichtig erscheint mir, dass wir eine Kommerzialisierung des Sterbens verhindern.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
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