Fünf Marokkaner in Osnabrück eine Woche nach der Tat bereits verurteilt

Dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen soll, ist eine Binsenweisheit – die allzu oft im Justizalltag keine Anwendung findet. Eine nordafrikanische Diebesbande mußte in Osnabrück nun erfahren, dass die Verurteilung nach der Tat tatsächlich auch schnell folgen kann.

In einer Pressemitteilung beschreibt die Osnabrücker Staatsanwaltschaft den Tathergang. Demnach fielen am Samstag, dem 9. Januar 2016 aufmerksamen Ladendetektiven von zwei großen Osnabrücker Textilhäusern mehrere junge Marokkaner auf, die offenbar Ladendiebstähle planten. Die Verdächtigen wurden von den Detektiven beobachtet und die Polizei informiert. Die Gruppe teilte sich zunächst in 2 Untergruppen auf, die selbstständig in beiden Kaufhäusern Kleidungsstücke im Wert von jeweils 50-100 € an sich nahmen und diese dann entwendeten. Auf der Großen Straße wurden die Verdächtigen von Polizeibeamten festgenommen.

Statt Ausweisen teils nur fotokopierte Meldebescheinigungen

Es war zunächst sehr schwierig, die Identität der Beschuldigten festzustellen, die sich nicht mit amtlichen Ausweisdokumenten, sondern nur mit teilweise fotokopierten Meldebescheinigungen und Hausausweisen aus Flüchtlingseinrichtungen ausweisen konnten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden die Beschuldigten zur Sicherung der Hauptverhandlung in die sogenannte Hauptverhandlungshaft genommen.

Richter entschied am Sonntag über schnelles Verfahren

Gericht, Richter - SymbolbildIm Gespräch mit unserer Redaktion erläuterte Dr. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Osnabrücker Staatsanwaltschaft, wie es zu der schnellen Verurteilung kam. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Osnabrück liess sich die Beschuldigten am Sonntag vorführen. Da die Marokkaner zwar in einer Flüchtlingsunterkunft gemeldet sind, sich jedoch sehr mobil zeigten und daher die Gefahr bestand, dass diese zu einer späteren Hauptverhandlung nicht erscheinen würden, wurde zu der Maßnahme gegriffen.
Pech für die Ladendiebe: Bis zur Verhandlung eine Woche später, mussten sie die Zeit im Gefängnis verbringen.
Einen Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln gibt es nicht, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dieses Verfahren wird immer dann angewendet, wenn der Aufenthaltsort von Tatverdächtigen unklar ist und die Gefahr des Fernbleibens von der Verhandlung besteht.

Vier Geldstrafen und einmal Gefängnis auf Bewährung

Am Freitag, knapp eine Woche nach der Festnahme in der Innenstadt, fand gegen die Angeklagten die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Osnabrück statt. Vier der Verdächtigen wurden zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall erkannte das Gericht auf eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. In diesem Fall war besonders, dass der Täter die Beute mithilfe einer präparierten Tasche abtransportierte, mit der er die Sicherungseinrichtung des Kaufhauses überwinden wollte. Zudem führte er griffbereit ein Messer mit sich.

Folgen der Verurteilung werden sich noch zeigen

Die Frage, ob denn die Geldstrafe der vier milder verurteilten Täter nicht im Endeffekt auch der Steuerzahler zahle, konnte der Pressesprecher nur vermuten, dass die üblichen Tagessätze (5 – 10 Euro) wohl aus den Leistungen, die den Tätern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, beglichen werden. Kommt es hier jedoch zu einem Verzug, kann es durchaus dazu kommen, dass die Strafe im Gefängnis abgesessen werden muss.
Ob der mit einer Bewährungsstrafe härter verurteilte, mit einem Messer bei der Tat aufgegriffene Komplize, Nachteile bei seinem Asylverfahren zu erwarten hat, konnte die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage unserer Redaktion nicht kommentieren, dies sei eine Angelegenheit der zuständigen Behörden.


Warum HASEPOST hier die Herkunft der Täter nennt?

Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten, ist öffentlich bekannt geworden, dass insbesondere aus der Gruppe der nordafrikanischen Asylbewerber und Migranten eine Vielzahl von Straftaten begangen wird. Wir sehen den aktuellen Vorfall im Kontext der öffentlichen Diskussion und sind auch davon überzeugt, dass die Berichterstattung über eine schnelle Verurteilung den Kritikern der aktuellen Problematik zeigt, dass sich unsere Gesellschaft bei Anwendung geltenden Rechts durchaus wehrhaft zeigen kann.

 


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