Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), hat Steuererhöhungen für hohe Einkommen ausgeschlossen und damit SPD-Chefin Saskia Esken widersprochen. Esken hatte in einem Interview betont, dass eine Reform der Einkommensteuer nur dann aufkommensneutral gestaltet werden könne, wenn „bei hohen Einkommen mehr geholt“ werde, berichtet der TV-Sender „Welt“.
Unterschiedliche Ansätze in Steuerdebatte
Thorsten Frei erklärte im Interview mit „Welt“, dass Eskens Äußerungen lediglich ihre „persönliche Zielsetzung“ darstellen würden und keine politische Vereinbarung seien. Frei betonte: „Ich habe sie so verstanden, dass sie gesagt hat, dass Sie bei dieser Zielsetzung, bei dieser persönlichen Zielsetzung bleibt. Das hat sie im Übrigen auch immer zum Ausdruck gebracht.“ Frei versicherte, dass höhere Steuern in der laufenden Legislaturperiode ausgeschlossen sind. „Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass es Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode nicht geben wird“, unterstrich der CDU-Politiker.
Wirtschaftliche Lage und Steuerpolitik
In der derzeitigen wirtschaftlichen Lage hält Thorsten Frei Steuererhöhungen für das falsche Instrument. „Wir sind jetzt in das dritte Jahr einer Rezession gegangen. Wir müssen alles dafür tun, die preisliche Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu steigern“, sagte Frei. Höhere Steuern seien aus seiner Sicht nicht der richtige Weg, um die Wirtschaft zu beleben. Er betonte: „Und wenn man irgendetwas falsch machen möchte, dann müsste man jetzt die Steuern erhöhen.“
Koalitionsvereinbarungen zur Steuerreform
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist keine explizite Aufkommensneutralität der Einkommenssteuerreform festgelegt. Festgeschrieben ist jedoch, dass „die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur gesenkt“ werden soll. Eine Senkung der Steuersätze für niedrige und mittlere Einkommen könnte allerdings auch den höheren Einkommen zugutekommen. Um ausschließlich kleine und mittlere Einkommen zu entlasten, wäre eine ergänzende Erhöhung der Steuersätze notwendig, die auf später greifende Einkommen angewendet wird.
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