Sind die sanitären Anlagen aus dem letzten Jahrhundert? Braucht das Heimatmuseum ein neues Dach? Müssen neue Brandschutzauflagen erfüllt werden? Für Extra-Ausgaben dieser Art haben kleinere Kultureinrichtungen selten finanzielle Reserven.
Förderprogramm soll kleinere Kultureinrichtungen unterstützen
Das auch in diesem Jahr wieder aufgelegte Förderprogramm aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kann in solchen Fällen vielleicht helfen. Denn: Ob Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen – der Landschaftsverband Osnabrücker Land (LVO) vergibt erneut Zuschüsse zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region. Anträge müssen den LVO bis zum 10. Juni 2025 erreichen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater ebenso wie nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen oder Musikzentren. Im Antrag müssen sowohl die Dringlichkeit und Notwendigkeit als auch der Umfang der geplanten Maßnahme nachvollziehbar dargelegt werden; das gilt auch für den nachhaltigen Nutzen.

Umgebung nutzte einen Zuschuss aus dem Investitionsprogramm, um das Dach eines
seiner Depots zu erneuern. / Foto: Antonius Recker
Was wird gefördert?
Der LVO fördert bauliche Investitionen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, ferner Anschaffungen einschließlich digitaler Infrastruktur oder Veranstaltungstechnik. Sie sollen unter anderem zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität beitragen. So konnte im letzten Förderdurchgang unter anderem dem Verein Metropol in Fürstenau bei der Einrichtung zweier WC-Anlagen geholfen werden, die für die Neuausrichtung des früheren Metropol-Kinos als soziokulturelles Zentrum erforderlich waren. Die Kunstschule Paletti in Georgsmarienhütte erhielt einen Zuschuss zum Ausbau ihrer Keramikwerkstatt, und das Piesberger Gesellschaftshaus installierte mit Unterstützung aus dem Investitionsprogramm eine neue Rollstuhlrampe.
Wie viele Fördermittel können beantragt werden?
Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die
Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben. Ehrenamtliches
Engagement kann als fiktive Ausgabe einberechnet werden. Näheres regeln die
Förderrichtlinien.
Anträge können bis spätestens 10. Juni 2025 beim Landschaftsverband Osnabrücker Land
eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare
gibt es hier. Bei Fragen steht Nina Hauff (Telefon: 0541/600585-12, E-Mail: hauff@lvosl.de) zur Verfügung.