Firmenwagen leasen – Steuervorteile & Tipps

Sahen sich Unternehmer der Vergangenheit zunehmend mit der Frage nach ausreichend Gründungskapital konfrontiert, schaffen Leasing-Modelle heutzutage eine lukrative Alternative. Finanzielle Belastungen bei der Firmengründung lassen sich gekonnt abfedern. Auch in anderen Bereichen können Unternehmer vom Leasing profitieren. Neben der Herabsenkung des benötigten Kapitals zur Firmenfinanzierung sind beim Leasing der Firmenflotte mitunter große Steuerersparnisse möglich.

Leasen oder Kauf – Vorteile und Nachteile im Überblick

Beim Erwerb eines Firmenwagens steigen die Kosten gerne in den fünfstelligen Bereich und kann ein großes Loch in die Unternehmenskasse reißen. Anders sieht es beim sogenannten Leasing aus, welche die Liquidität eines Unternehmens nicht beeinträchtigt. Die komplette Verkaufssumme ist hierbei nicht zu zahlen, stattdessen steigen die monatlichen Fixkosten über die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Info: Grundsätzlich unterscheidet sich das Leasing vom Mieten. Bei der Miete ist dem Nutzer lediglich das Gebrauchsrecht für einen festen Zeitraum eingeräumt. Beim Leasing hingegen besteht beispielsweise die Möglichkeit einer Übernahme nach Ablauf des Vertrags. Daneben bestehen für den Fahrzeugnutzer zahlreiche Pflichten, etwa die Wartung oder die Durchführung von Inspektionen sowie die Versicherung des Fahrzeugs. Das Leasing kostet aus diesem Grund etwas weniger.

Der ausschlaggebende Vorteil beim Leasing ist der Wegfall einer gewaltigen Einmalzahlung und einer günstigen Übernahme. Allerdings sind auch die steuerlichen Aspekte nicht zu verleugnen, da sich die Kosten teilweise von der Steuer absetzen lassen. So steigt der Gewinn, während die Steuerlast sinkt. Da auch Fahrzeuge dem Wandel der Zeit unterliegen und technische Innovationen immer kürzer werdenden Intervallen den Markt erobern, ist der Gang mit dem Fortschritt für Unternehmer von großer Relevanz. Beim Leasing bleiben Unternehmer nicht auf einem altmodischen Fahrzeug sitzen und besitzen die Möglichkeit, alle paar Jahre ein Upgrade der Firmenflotte durchzuführen. Wer einen passenden Firmenwagen leasen möchte, wird bei der großen Auswahl garantiert fündig. Nachteilhaft ist lediglich die mehrjährige Vertragslaufzeit mit fehlender Sonderkündigung. Schreibt das Unternehmen nach Abschluss rote Zahlen, gehört der Leasingvertrag zu den weiteren laufenden Kosten, die sich nicht ohne Weiteres beenden lassen.

Vorteile bei der Versteuerung eines Leasingwagens

Das Leasing ermöglicht Unternehmern, die Firmenflotte günstig zu finanzieren und Firmenwagen für Mitarbeiter zu organisieren. Liquide Mittel sind nicht in großem Umfang wie etwa beim Eigenkauf notwendig. Steuerlich gibt es beim Leasing einiges zu beachten. Die größte Steuerlast entsteht wohl durch die anfallende Mehrwertsteuer. Diese Steuer gehört zu den Durchlaufsteuern. Beim Finanzamt lässt sich zunächst ein Vorsteuerabzug beanspruchen, die Kosten fallen für ein Unternehmen nicht an. Die geltend gemachte Vorsteuer wird bei einer ordentlichen Dokumentation und Beantragung zurückerstattet. Kostet der Leasingvertrag Brutto 2.380 Euro im Monat, würde die Rückerstattung 380 Euro betragen.

Darüber hinaus lassen sich Leasingraten anders als der Eigenkauf als finanzielle Aufwendungen verbuchen. Die Erfassung in der Verlust- und Gewinnrechnung ist gegeben. Dies nimmt direkten Einfluss auf die Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Nicht zuletzt beeinflusst das Leasing die Einkommensteuer im Zuge eines geldwerten Vorteils.

Kosten steuerlich zur Geltung bringen

Die zu den Betriebsausgaben gehörenden Leasingkosten mindern den Umsatz eines Unternehmens. Hierdurch sinken die entstehenden Einkommenssteuern. Grundsätzlich lassen sich sämtliche mit dem Leasing in Verbindung stehende Kosten steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nämlich nicht nur die monatlichen Raten für das Fahrzeugleasing. Hinzu kommen sämtliche Kosten für die Wartung sowie die Instandhaltung. Auch weitere Kosten, etwa Sonderzahlungen oder Versicherungen sind in dieser Bilanz erfasst. Die Steuervorteile beim Leasing sind anders als beim Wagenkauf noch im selbigen Jahr zu genießen. Diverse Sonderzahlungen ermöglichen einen direkten Abzug und gewährleisten eine direkte Steuersenkung.


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Redaktion Hasepost
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