Das Bundesfinanzministerium hat die Pläne von Ressortchef Lars Klingbeil (SPD) verteidigt, die jüngst verkürzten Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Unternehmen wieder zu verlängern. Die Maßnahme wird mit dem Ziel begründet, Steuerbetrug entschlossener zu bekämpfen. Laut Ministerium sei dies eine wichtige Frage der Gerechtigkeit. Kritische Stimmen zu möglichen Glaubwürdigkeitsproblemen bei der Rücknahme von Bürokratieabbau-Maßnahmen wies das Ministerium zurück.
Pläne zur Rücknahme der verkürzten Aufbewahrungsfristen
Das Bundesfinanzministerium hat am Montag die Absicht von Lars Klingbeil (SPD), die erst kürzlich reduzierten Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Unternehmen wieder rückgängig zu machen, gegenüber der dts Nachrichtenagentur verteidigt. Pressesprecher des Ministeriums erklärte auf Anfrage: „Klingbeil habe gesagt, dass die Bekämpfung von Steuerbetrug eine Frage der Gerechtigkeit sei.“ Weiter hieß es, Lars Klingbeil habe bereits zu Beginn seiner Amtszeit betont, dass ihm dieses Anliegen besonders wichtig sei. „Und in dem Kontext sind die Pläne und Entwicklungen halt zu sehen.“
Kritik an Rückabwicklung des Bürokratieabbaus
Auf die Frage, ob angesichts der Rücknahme von Maßnahmen zum Bürokratieabbau nicht ein Glaubwürdigkeitsproblem im Ministerium gesehen werde, äußerte sich der Pressesprecher wie folgt: „Dass, was der Frage zugrunde liege, würde ich nicht teilen. Klar ist, dass wir eine härtere Gangart einlegen wollen, insbesondere wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.“ Dies berichtete die dts Nachrichtenagentur.
Abwägung zwischen Bürokratieabbau und Steuerverfolgung
Der Sprecher verwies weiterhin darauf, dass laut Lars Klingbeil das Ziel der kürzeren Aufbewahrungsfristen ursprünglich der Bürokratieabbau gewesen sei. Zugleich betone der Minister aber auch, „dass das Ziel der konsequenten Verfolgung von Steuerbetrug auch ein wichtiges Anliegen“ sei, so der Sprecher laut dts Nachrichtenagentur.
Unter Vorgänger Christian Lindner (FDP) waren die Aufbewahrungsfristen zum Zweck des Bürokratieabbaus von zehn auf acht Jahre verkürzt worden.
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