FFH-Gebiet „Düte mit Nebenbächen“ als Naturschutzgebiet sichergestellt worden

Unter dem Titel „Aue der Düte mit Nebenbächen“ ist der Fluss als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt werden. Hier ist die Düte im Stadtteil Hellern zu sehen. /Foto: Landkreis Osnabrück

Das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Düte mit Nebenbächen“ ist einstweilig durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als Naturschutzgebiet (NSG) sichergestellt worden. Unter dem Titel „Aue der Düte mit Nebenbächen“ handelt es sich um ein sogenanntes Natura 2000-Gebiet.

Es gehört damit einem zusammenhängenden Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union an. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Das Schutzgebiet umfasst auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück weite Teile der Fließgewässer Düte, Schlochterbach, Breenbach und Wilkenbach und setzt sich jenseits von Georgsmarienhütte-Holzhausen auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück fort. Die Düte und der Wilkenbach bilden streckenweise die Grenze zwischen dem Landkreis und der Stadt Osnabrück. Auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück liegt noch der Goldbach mit einem kurzen, mündungsnahen Abschnitt im Schutzgebiet. Im Landkreis Osnabrück erstreckt sich das NSG über die Städte Georgsmarienhütte und Bad Iburg sowie über die Gemeinden Hilter und Hasbergen.

Automatisch gespeicherter Entwurf
Quelllauf der Düte /Foto: Landkreis Osnabrück

Was macht das Schutzgebiet so wertvoll?

Es sind vor allem die naturnahen Abschnitte der Gewässer, die sich durch einen mäandrierenden Verlauf und ein strukturreiches Bachbett auszeichnen. Hier finden seltene Fische und viele Insektenlarven gute Lebensbedingungen. Die schmalen Quellläufe der Bäche verlaufen zunächst in engen Talmulden und sind gesäumt von Wäldern nasser Standorte, den sogenannten Auwäldern aus Erle und Esche und den Eichen Hainbuchenwäldern.

Kaum ein Ökosystem ist so stark vom Wasser geprägt wie der Auwald. Das macht ihn besonders artenreich und überdies zu einem wertvollen Schutz gegen Hochwasser. Weiter bachabwärts weiten sich die Talformen auf und die Niederungsbereiche werden dann vorwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. Hier werden die Bachverläufe oft von sogenannten Galeriewäldern gesäumt, die sich vorwiegend aus Erlen und Eschen zusammensetzen und saumartig mit nur wenigen Metern Breite entlang der Ufer verlaufen. Des Weiteren tragen niederungstypische Strukturen wie Kleingewässer, Feuchtwiesen und Feuchtgehölze hier zu einem naturraumgerechten Landschaftsbild und einem vielfältigen Lebensraumangebot bei.

Schutz und Erhaltung des Gebiets

Mit der Verordnung werden deshalb Regelungen getroffen, die den notwenigen Schutz und die Erhaltung dieses ökologisch hochwertigen Gebiets einstweilig sicherstellen und die Nutzungen des Gebietes unter Berücksichtigung der naturschutz-fachlichen Anforderungen regeln. Dazu gehören etwa eine Gewässerunterhaltung und eine Land- und Forstwirtschaft, die auch die ökologischen Ansprüche im Blick haben.

Für den Vollzug der jetzt in Kraft getretenen Verordnung ist auf dem Gebiet des Landkreises die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Osnabrück, für das städtische Gebiet die UNB der Stadt Osnabrück zuständig. Die Einstweilige Sicherung gilt zunächst für zwei Jahre. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Sicherstellung um zwei weitere Jahre verlängert wird. Die einstweilige Sicherstellung geht damit dem beabsichtigten Unterschutzstellungsverfahren nach Ablauf der Vierjahresfrist voraus. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Schutzgegenstand schon vor der vollständigen Unterschutzstellung beeinträchtigt oder zerstört wird.

Sicherstellung

Mit der Einstweiligen Sicherstellung kommt das Land Niedersachsen der EU-weiten Verpflichtung nach, die für dieses Gebiet gemeldeten FFH- Lebensraumtypen und -Tierarten mittels einer Schutzgebietsverordnung hoheitlich zu sichern. Vor dem Hintergrund eines anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, war eine schnelle Sicherung bis Ende des Jahres 2021 über den Weg der „Einstweiligen Sicherstellung“ erforderlich. Für das noch ausstehende Unterschutzstellungsverfahren, wofür dann die Stadt und/oder der Landkreis Osnabrück zuständig sein wird, muss zunächst eine überarbeitete Grenze des FFH-Gebietes im Zuge einer sogenannten Neumeldung erstellt werden.

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zu den Inhalten der Schutzgebietsverordnung sowie der Abgrenzung des Schutzgebietes (Übersichts- und Detailkarten) auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück können auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück (www.landkreis-osnabrueck.de) abgerufen werden. Die genauen Informationen finden sich im Bereich Umweltinformationen und den Links „Digitaler Umweltatlas“ und „Geo-Portal“. Weitere Informationen sind erhältlich beim Landkreis Osnabrück (E-Mail: natura2000@lkos.de) und bei der Stadt Osnabrück (E-Mail: umwelt@osnabrück.de).


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion