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Feuergefahr im Landkreis Osnabrück: Grillen, Rauchen, Parken verboten!

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Die anhaltende Trockenheit und frühsommerliche Temperaturen lassen die Waldbrandgefahr im Landkreis Osnabrück deutlich steigen. Ab sofort gelten daher verschärfte Schutzmaßnahmen: Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Verhütung von Waldbränden am 11. April 2025 ruft der Landkreis zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme auf.

Das ist jetzt alles verboten

Im Wald ist das Rauchen ohnehin generell verboten. Die Verordnung untersagt nun außerdem ab sofort jegliches Grillen – auch auf offiziellen Grillplätzen – sowie das Mitführen von Grillanzündern und -geräten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten. Auch das Befahren dieser Flächen mit dem Auto ist verboten. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden, wobei darauf zu achten ist, dass sie nicht auf trockenem Bodenbewuchs stehen. Zufahrtswege zu Wäldern müssen unbedingt freigehalten werden. Besondere Gefahr geht weiterhin von offenem Feuer, achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen, Glasflaschen und Scherben aus.

Landkreis appelliert an Bevölkerung

Der Landkreis appelliert eindringlich an die Bevölkerung, verantwortungsvoll zu handeln – auch bei Freizeitaktivitäten. Wer einen Brand bemerkt, soll umgehend die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 verständigen und den genauen Standort durchgeben.

 
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