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Felix Klein fordert härteres Strafrecht gegen Antisemitismus

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert ein wirksameres Strafrecht zur Ahndung von Antisemitismus. Er verweist auf einen Fünf-Punkte-Plan eines breiten Bündnisses und plädiert dafür, Aufrufe zur Vernichtung eines Staates unter Strafe zu stellen. Zugleich zeigt er sich zuversichtlich, dass gewachsene Strukturen und ein gestiegenes Problembewusstsein langfristig wirken.

Forderung nach schärferem Strafrecht

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein knüpft seine Forderung an einen aktuellen Vorstoß zivilgesellschaftlicher Akteure. „Ein breites Bündnis gegen Antisemitismus hat gerade einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet, mit dem wir klar machen, dass Antisemitismus nicht allein die jüdische Gemeinschaft, sondern auch die Demokratie bedroht“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Demnach sollten Aufrufe zur Vernichtung eines Staates strafbar gemacht werden. „Die Strafgesetze müssen außerdem danach überprüft werden, ob sie bei Antisemitismus wirksam sind“, so Klein der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

Zuversicht dank wachsendem Bewusstsein

Zugleich betonte Klein die Bedeutung bereits geschaffener Strukturen im Kampf gegen Antisemitismus und hob das gestiegene Problembewusstsein hervor. „Ein wichtiger Erfolg ist das zunehmende Bewusstsein dafür, dass Antisemitismus ein Problem ist. Als ich mein Amt antrat, waren 20 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass Judenhass ein Problem ist, jetzt sind es fast zwei Drittel. Deshalb bleibe ich zuversichtlich, dass wir den Antisemitismus auf lange Sicht wieder dahin drängen können, wo er hingehört: an den Rand der Gesellschaft“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

Klein ist seit 2018 Antisemitismusbeauftragter.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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