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FDP fordert Wahlrecht für Transpersonen bei Gefängnisauswahl

Die Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition und die Auswahl der geeigneten Gefängnisse für Transpersonen zeigt unterschiedliche Standpunkte und Herausforderungen auf.

Die FDP für Selbstbestimmung

Die FDP möchte Transmenschen selbst entscheiden lassen, ob sie in einem Frauen- oder Männergefängnis inhaftiert werden. „Ich halte es für richtig, dass Transmenschen entscheiden können, ob sie in einem Frauen- oder Männergefängnis inhaftiert werden“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Lenders. Er betont die Notwendigkeit des Selbstbestimmungsgesetzes, insbesondere für Menschen, deren Geschlechtsangleichung noch nicht abgeschlossen ist.

Unklarheit über Regelungen

Ob das neue Gesetz konkretere Regelungen für den Umgang mit Trans-Gefangenen hervorbringt, bleibt unklar. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Hellig-Plahr, betonte, dass Transgeschlechtliche Strafgefangene bereits existieren und die Unterbringung von den Ländern entschieden wird. Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstrich, dass pragmatisch und im Einzelfall entschieden werden solle.

Stimmen gegen Selbstbestimmung

Günter Krings (CDU), der rechtspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, und Silvia Breher, stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, äußerten Bedenken gegen die Selbstbestimmung und warnten vor möglichen Konsequenzen des Gesetzes.

Gewerkschaft Strafvollzug warnt vor Problemen

René Müller, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Strafvollzug, warnt vor möglichen Missbräuchen des Gesetzes und betont die Herausforderungen für die Justizvollzugsbeamten. Er fordert klare Richtlinien für die Unterbringung von Transpersonen und betont, dass Haftanstalten auf diese Herausforderungen nicht vorbereitet sind.

Trotz der hitzigen Debatte ist die Zahl der betroffenen Personen aktuell verhältnismäßig klein. In Niedersachsen ist ein Fall eines Trans- bzw. Inter-Häftlings bekannt, in Berlin sind es aktuell sechs Fälle, Hessen und Schleswig-Holstein sprechen von „wenigen“ und „ganz wenigen“ Fällen.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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