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Startseite Landkreis OsnabrückFalsche RKI-Zahlen: Stadt und Landkreis Osnabrück fordern neues Meldeverfahren
Landkreis OsnabrückOsnabrück

Falsche RKI-Zahlen: Stadt und Landkreis Osnabrück fordern neues Meldeverfahren

von PM 27. Januar 2022
von PM 27. Januar 2022
Symbolbild: Coronatest
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Symbolbild: Coronatest

Die Coronazahlen explodieren und die vom RKI angegebenen Inzidenzzahlen sind viel zu niedrig. Stadt und Landkreis Osnabrück fordern daher ein neues Meldeverfahren. 

Die Differenz zwischen der 7-Tage-Inzidenz von Stadt und Landkreis Osnabrück und der des Robert-Koch-Instituts (RKI) klaffen derzeit immer weiter auseinander. Eine Ursache: Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück übermittelt die Zahlen aufgrund des geltenden Verfahrens erst nach einer aufwendigen Einzelfallbearbeitung. Aufgrund der extrem hohen Fallzahlen kommt es daher derzeit zu einem deutlichen Meldeverzug. Stadt und Landkreis Osnabrück fordern daher seit geraumer Zeit, dass die Infiziertenzahlen summarisch gemeldet werden können. Darüber hinaus weisen Stadt und Landkreis darauf hin, dass die offiziellen Fallzahlen und 7-Tage-Inzidenzen zunehmend an Aussagekraft verlieren.

Erhebliche Differenz

Laut RKI liegt die 7-Tage-Inzidenz am 27. Januar im Landkreis bei 704,9, in der Stadt bei 486,5. Deutlich darüber sind die selbstermittelten Zahlen 1.104,5 (Landkreis) und 1.093,5 (Stadt). Die Differenz liegt darin begründet, dass die Zahlen sofort in das eigene System gegeben werden, während das RKI und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) erst nach kompletter Fallbearbeitung die Meldung erhalten wollen. Mehr Deckungsgleichheit würde erzielt, wenn täglich lediglich die Gesamtzahlen übermittelt würden. Die Forderung von Stadt und Landkreis lautet daher, das Verfahren an das Pandemiegeschehen anzupassen.

Chaos bei den PCR-Tests

Aber auch mit dem summarischen Meldeverfahren haben die Werte nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da auch dann die erfassten Fallzahlen zu gering ausfallen. Die Niedersächsische Absonderungsverordnung verpflichtet weiterhin dazu, nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test zu machen. Eine entsprechende Änderung der Vorgaben ist durch Bund und Länder angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Folglich kann aktuell auch nur als Genesen gelten, wer zuvor eine Infektion per PCR-Test nachgewiesen hat. Der Gesundheitsdienst erhält allerdings zunehmend von Arztpraxen die Rückmeldung, dass diese aufgrund der hohen Infektionszahlen an ihre Kapazitätsgrenzen bei den PCR-Tests stoßen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Zahl der nichtgemeldeten Infektionen zunimmt. Aufgrund der Omikron-Variante, die zu mehr milden oder gar asymptotischen Verläufen führt, dürfte zudem die Dunkelziffer der gar nicht erkannten Infektionen noch größer sein.

PCR-Tests priorisieren

Der Gesundheitsdienst hält es zudem für sinnvoll, wenn der Bund bei den Regeln für eine Priorisierung bei der PCR-Testung die Begleitumstände einer Infektion berücksichtigen würde. So ist es aus Sicht des Gesundheitsdienstes beispielsweise wenig sinnvoll, dass jemand, der Kontakt zu mehreren nachweislich Infizierten hatte und nun ein positives Schnelltestergebnis hat, noch einen PCR-Test zur Bestätigung benötigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die betroffene Person infiziert ist, ist zwangsläufig sehr hoch. Die Knappheit der PCR-Test macht es nach Ansicht des Gesundheitsdienstes zudem notwendig, dass niedergelassene Ärzte diese nach medizinisch sinnvollen Kriterien priorisieren. So müsse etwa berücksichtigt werden, ob die betroffene Person Symptome hat oder bereits bestätigte Infektionen im selben Haushalt vorliegen. In diesen Fällen ist eine Absonderung notwendig. Ein zusätzlicher PCR-Test wäre hingegen aufgrund der sehr wahrscheinlichen Infektion entbehrlich, auch wenn dieser durch die Absonderungsverordnung vorgeschrieben ist.

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