Falsche Polizisten rufen Senioren in Alfhausen und Ankum an

In Alfhausen und Ankum kam es erneut zu Anrufen von falschen Polizeibeamten. Bisher waren die Betrüger nicht erfolgreich.

Am Donnerstag meldete sich ein angeblicher Herr Meyer telefonisch bei einer 83-Jährigen und gab vor, dass ihre Enkelin einen Verkehrsunfall verursacht hätte. Im Weiteren forderte er die Bezahlung einer Geldsumme, um eine Haftstrafe zu verhindern. Am heutigen Morgen meldeten sich angebliche Polizisten bei einer 77-jährigen Dame und bei einem 72 Jahren alten Mann in Ankum. In beiden Fällen gaukelten die Anrufer vor, dass die Polizei nach einem Einbruch in der Tasche der Täter die Adressen der Angerufenen gefunden hätte. Anschließend erkundigten sich die vermeintlichen Beamten nach Wertgegenständen. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die Täter schon erfolgreich waren.

Die echte Polizei warnt vor der Masche

Die Polizei in Bersenbrück nimmt die aktuellen Fälle zum Anlass, um erneut vor dieser Betrugsmasche zu warnen. Folgende Hinweise sind wichtig:

  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen
    Verhältnissen preis.
  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten. Dazu zählenauch Geldüberweisungen mittels Transferunternehmen (Moneygram, Western Union, RIA, etc.).
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
  • Lassen Sie sich nicht davon beirren, dass die Anrufer augenscheinlich über Ihre Lebensumstände informiert sind.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt – in diesem Fall die (echte) Polizei.
  • Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Hinweis: Nicht weiterleiten lassen – selber auflegen (und damit das Gespräch beenden) und dann die ECHTE Polizei unter der Ortsnummer (Polizei Bersenbrück 05439/9690) oder 110 anrufen.
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Polizei Pressestelle
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Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

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