Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht Fortschritte bei der Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland. Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ betont sie rückläufige Asylantragszahlen sowie eine deutlich gestiegene Zahl von Abschiebungen im Vergleich zu den Vorjahren. Faeser verweist auf erfolgreiche gesetzliche und operative Maßnahmen und wirbt für ein weiterhin rechtsstaatliches und europaweit abgestimmtes Vorgehen.
Rückgang der Asylanträge und mehr Abschiebungen
Nancy Faeser (SPD), geschäftsführende Bundesinnenministerin, zieht eine positive Bilanz zur Entwicklung der irregulären Migration in Deutschland. „Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache“, erklärte Faeser gegenüber dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Erstmals seit Jahren würden in Deutschland nicht mehr die meisten Asylanträge in Europa gestellt. Zudem habe sich die Zahl der Abschiebungen innerhalb von zwei Jahren um 55 Prozent erhöht, so die Ministerin weiter. „Wir haben also die irreguläre Migration bereits massiv zurückgedrängt“, sagt Faeser dem „Handelsblatt“.
Maßnahmen gegen irreguläre Migration
Nach Angaben von Faeser entfalten zahlreiche gesetzliche Verschärfungen und operative Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität und zur Kontrolle der Grenzen, ihre Wirkung. Sie betont: „Gleichzeitig ist es richtig, dass die künftige Bundesregierung auf die weitere Reduzierung der irregulären Migration setzt“, und verweist hierbei auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Es müsse, wie zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, „immer um rechtsstaatliches und eng abgestimmtes europäisches Handeln gehen“, so Faeser im „Handelsblatt“.
Rechtsgrundlage und Begrifflichkeiten
In der Migrationspolitik gehe es laut Faeser um konkretes Handeln: „Denn Schlagworte lenken manchmal von den Fakten ab.“ Die Begriffe „illegale Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Die meisten Asylsuchenden gelten bei ihrer Einreise nach Deutschland zunächst als „illegal eingereist“, da vorab kein Asylantrag gestellt werden kann. In Deutschland besteht jedoch das Recht, Asyl zu beantragen – entweder auf Grundlage des Grundrechts auf Asyl oder nach den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention. Wird ein Asylantrag genehmigt, halten sich die Betroffenen regulär im Bundesgebiet auf.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
