Der von der Bundesregierung eingesetzte Gesundheits-Expertenrat spricht sich dafür aus, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung beizubehalten. In seinem neuesten Bericht betont das Gremium, dass der Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage eher auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) als auf die telefonische Krankschreibung zurückzuführen sei.
Entlastung der Arztpraxen
Der Expertenrat hebt hervor, dass die telefonische AU zu einer spürbaren Entlastung der Arztpraxen beitragen könnte. Dies sei besonders relevant, da Deutschland im europäischen Vergleich eine hohe Zahl an Arztkontakten verzeichnet. Die Reduzierung dieser Kontakte durch telefonische Krankschreibungen könne somit das Gesundheitssystem entlasten.
Empfehlungen für flexible Krankschreibung
Darüber hinaus empfiehlt der Expertenrat die Einführung einer gesetzlichen Regelung für eine teilweise Krankschreibung. Eine abgestufte AU-Bescheinigung würde es erlauben, den beruflichen Aufgaben im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten nachzukommen. Diese Flexibilität sei vor allem für Berufsgruppen geeignet, die teilweise „mobil“ arbeiten können, da sie ihre Tätigkeiten flexibel gestalten können.
Systematisches Monitoring vorgeschlagen
Ferner rät der Expertenrat zur Einführung eines systematischen Monitorings aller AU auf Basis anonymisierter Daten. Dies soll dabei helfen, zeitliche und regionale Trends zu erfassen und die Ursachen von Arbeitsunfähigkeiten besser zu erforschen.
Der Expertenrat „Gesundheit und Resilienz“, der sich auf wissenschaftlicher Basis mit der Bewältigung künftiger Gesundheitskrisen beschäftigt, war im März 2024 das erste Mal zusammengekommen. Bislang hat das Gremium 13 Stellungnahmen abgegeben, die sich mit verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung und der Krisenbewältigung befassen.
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