Das Vorhaben von Union, SPD und Grünen, das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 im Grundgesetz zu verankern, stößt auf scharfe Kritik von Wirtschafts- und Rechtsexperten. Sie befürchten negative Auswirkungen auf Investitionen und das Wirtschaftswachstum.
Kritik von Wirtschaftsexperten
Jan Schnellenbach, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Cottbus, äußerte gegenüber der „Bild“ seine Bedenken zu dem Vorstoß. „Falls das ins Grundgesetz kommt, ist damit zu rechnen, dass das Bundesverfassungsgericht Investitionen verhindert, Wachstum verlangsamt oder ganz ablehnt“, sagte er. Er warnte vor der Möglichkeit, dass Umweltgruppen gegen nahezu alle Investitionen klagen könnten. „Jede Autobahn-Sanierung stünde auf der Kippe“, fügte Schnellenbach hinzu.
Warnung von Verfassungsrechtlern
Auch der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg sieht den Plan kritisch. In einem Gespräch mit der „Bild“ äußerte er: „Das Grundgesetz regelt die Grundregeln des Staates.“ Er argumentiert, dass politische Detailziele nicht ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, da dies als dysfunktional betrachtet werden könne. „Es verpflichtet die staatlichen Organe, Ziele unbedingt und mit allen Mitteln erreichen zu müssen, ohne Abwägungsmöglichkeiten – unter Disruption von Wirtschaft und Gesellschaft. Das hätte desaströse Folgen.“
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die von den Wirtschafts- und Rechtsexperten geäußerten Bedenken verdeutlichen die potenziellen Herausforderungen, die mit der Aufnahme des Klimaziels ins Grundgesetz einhergehen könnten. Während die Intention der Klimaneutralität bis 2045 einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel darstellt, könnten die damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen weitreichende Konsequenzen für die wirtschaftliche Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben, so die Experten.
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