Eine Gruppe von Experten und Arbeitgeberverbänden hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der Schlichtung von Tarifkonflikten vorgestellt. Ziel des Entwurfs ist es, die Schlichtungsverfahren in einen gesetzlichen Rahmen zu überführen, um das Ultima-Ratio-Prinzip zu stärken. Die Vorstellung fand am Mittwoch in Berlin statt, wobei namhafte Vertreter aus Forschung und Wirtschaft anwesend waren.
Stärkung des Ultima-Ratio-Prinzips
Hagen Lesch vom Institut der deutschen Wirtschaft betonte, dass seit einigen Jahren kontrovers darüber diskutiert werde, ob das Ultima-Ratio-Prinzip durch eine gesetzliche Schlichtungsregelung gestärkt werden soll. „Seit einigen Jahren wird kontrovers darüber diskutiert, ob das Ultima-Ratio-Prinzip durch eine gesetzliche Schlichtungsregelung gestärkt werden soll“, sagte Lesch. Diese Diskussion nahm er zum Anlass, die Möglichkeiten und Grenzen der tariflichen Schlichtung näher zu untersuchen. In den Tarifbereichen mit Schlichtungsabkommen gab es bis Mitte 2024 insgesamt 50 Schlichtungen, von denen 35 erfolgreich waren. Dies entspreche einer Erfolgsquote von 70 Prozent, in der Privatwirtschaft sogar von 80 Prozent. Lesch erläuterte: „Je rechtzeitiger eine Schlichtung angerufen wird, desto eher kann sie Arbeitskämpfe vermeiden.“
Herausforderungen und Kritikpunkte
Um erfolgreich zu sein, müsse eine Schlichtung zum „richtigen Zeitpunkt“ angerufen werden, was variabel sein könne, so Lesch. Allgemein zeige sich, dass in Tarifbereichen mit fallweiser Schlichtung später geschlichtet werde als in Tarifbereichen mit dauerhafter Schlichtung. „Kritisch anzumerken ist, dass die Schlichtung in der Regel erst angerufen wird, nachdem eine Seite offiziell das Scheitern der Verhandlung erklärt hat.“ Dadurch seien viele Tarifkonflikte bereits eskaliert. Oft würden Tarifverhandlungen gar nicht mehr für gescheitert erklärt. Stattdessen werde der Verhandlungsdruck durch Warnstreiks aufgebaut, die auch zur Mitgliedergewinnung genutzt würden. „Zu diesem Zweck wurde etwa im öffentlichen Dienst zuletzt schon nach der ersten Verhandlungsrunde zu Warnstreiks aufgerufen und das nicht nur stunden-, sondern tageweise.“ Das Ultima-Ratio-Prinzip gerate dadurch in den Hintergrund.
Ein bundesweites Gesetz zur Tarifschlichtung
Die Experten um Lesch schlagen vor, Schlichtungsvereinbarungen in einen gesetzlichen Rahmen zu überführen, um deren universelle Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Ziel sei ein bundesweites Gesetz zur Tarifschlichtung. Neben Lesch waren bei der Vorstellung des Gesetzes auch Richard Giesen vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Clemens Höpfner von der Universität Köln sowie der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, anwesend. Sie alle setzen sich mit diesem Entwurf für eine gerechtere und effektivere Gestaltung der Schlichtungsverfahren in Deutschland ein.
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