Demnach hat Andreas Busemann seine Zivilklage nach fast einjähriger Verfahrensdauer am 17. Juni 2025 zurückgenommen. Damit akzeptiere er laut Zoo die im August 2024 getroffene Entscheidung des Aufsichtsrats, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. In der Mitteilung heißt es weiter: „Auch die von ihm für die Zeit zwischen August 2024 und Mai 2025 geltend gemachten Zahlungsansprüche sind damit hinfällig.“
Zoo: Klagerücknahme war „alternativlos“
Die Zoo Osnabrück gGmbH bewertet diesen Schritt als Bestätigung ihrer Entscheidung. Wörtlich heißt es in der Erklärung:
„Es ist davon auszugehen, dass Herr Busemann die für ihn bestehenden Risiken eines Zivilprozesses inzwischen durchaus realistisch einschätzt. In Anbetracht der gegen ihn zwischenzeitlich erhobenen, öffentlichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück […] dürfte die Klagerücknahme für ihn nunmehr alternativlos geworden sein.“
In der Mitteilung verweist die Rechtsvertretung des Zoos, darauf, dass die Klage nach ihrer Einschätzung ohnehin unbegründet gewesen sei und es trotz vorzeitiger Beendigung dennoch recht teuer für den ehemaligen Chef vom Schölerberg wird:
„Auch wenn von ihm anderslautende Erklärungen zu erwarten sein dürften, besteht in Ansehung der Schwere der Vorwürfe kein Zweifel, dass seine Klage von vornherein ohne Erfolgsaussichten war.“
Das Verfahren ist durch die Klagerücknahme beendet. Die Kosten des Verfahrens habe Busemann zu tragen, so Rechtsanwältin Nina Feldkamp.
Strafverfahren gegen Busemann weiterhin anhängig
Die Rücknahme der Zivilklage hat keinen Einfluss auf das laufende Strafverfahren gegen Andreas Busemann. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte im Frühjahr 2025 Anklage gegen den früheren Zoo-Chef erhoben. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit seiner langjährigen Tätigkeit für die Zoo Osnabrück gGmbH.
Nach Einschätzung eines unserer Redaktion bekannten Juristen war bislang davon auszugehen, dass das Landgericht ursprünglich zuerst darüber entscheiden wollte, ob die fristlose Kündigung wirksam, bevor es zum Strafverfahren kommen sollte. Diese Reihenfolge ist nun hinfällig. Wann es zur Verhandlung kommt, ist derzeit offen.
Busemann will auf Pressekonferenz Stellung nehmen
Eine Stellungnahme von Andreas Busemann war am Mittwoch nicht zu erhalten. Auf Nachfrage der Redaktion verwies er auf die für kommende Woche angekündigte Pressekonferenz im Hotel Walhalla, bei der er sich – nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Schweigepflicht – öffentlich zur Entwicklung des Zoos und zu seiner eigenen Rolle äußern möchte.
Andreas Busemann hat den Zoo maßgeblich gestaltet
Busemann hatte den Zoo Osnabrück über Jahrzehnte sehr erfolgreich geleitet und zu neuen Besucherrekorden gebracht. In seine Amtszeit fallen viele Neuerungen, aber auch eine kurzzeitige bilanzielle Überschuldung, die durch zahlreiche Unterstützungsleistungen und Spenden während der Corona-Zeit, sowie eine große Erbschaft zu Gunsten der Zoogesellschaft, nicht zu einer Krise geführt hat. Streit gab es zuletzt um das Hologramm-Kino „Time Spiral“, das nach dem Weggang von Busemann gecancelt wurde.
Nach eigenen Angaben entschied Andreas Busemann 2022, seinen Vertrag nicht zu verlängern. Im Jahr 2023 kam es zum Bruch mit dem Aufsichtsrat, im August 2024 schließlich zur fristlosen Kündigung durch die Zoo Osnabrück gGmbH. Dagegen war Busemann zunächst vor dem Arbeitsgericht angegangen. Nach Zuständigkeitsfragen wurde der Fall an das Landgericht Osnabrück verwiesen. Die nun zurückgezogene Zivilklage richtete sich gegen die Kündigung sowie gegen angeblich ausstehende Ansprüche aus dem vorzeitig beendeten Vertrag.
Die Klagerücknahme erfolgte nur wenige Stunden vor einer geplanten Sitzung des Zoo-Aufsichtsrats an diesem Mittwoch.