Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fortführung des Solidaritätszuschlags hat sich der frühere Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kritisch geäußert. Er bezeichnet die Annahme des Gerichts, dass der Zweck des Solidaritätszuschlags fortbestehe, als „Großzügigkeit“. Gleichzeitig hält der ehemalige Bundesfinanzminister Theo Waigel das Urteil für nachvollziehbar und sieht keinen kurzfristigen politischen Handlungsbedarf zur Abschaffung des Solis. Diese unterschiedlichen Sichtweisen spiegeln die kontroverse Diskussion um die Zukunft des Solidaritätszuschlags wider.
Kritik von Hans-Jürgen Papier
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußerte scharfe Kritik an der aktuellen Handhabung des Solidaritätszuschlags und den zugrunde liegenden Annahmen des Gerichts. Im „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) bezeichnete er die Annahme, dass der ursprüngliche Zweck des Solis fortbestehe, als „Großzügigkeit“ und nicht unproblematisch. „Der ursprüngliche Mittelbedarf speziell des Bundes sei sehr zweifelhaft geworden“, fügte Papier hinzu. Die Teilabschaffung der Ergänzungsabgabe, die nun vor allem höhere Einkommen belastet, mache deutlich, „dass es dem Gesetzgeber gar nicht mehr um die Erfüllung oder Teilerfüllung des ursprünglich legitimierenden Erhebungszwecks ging“. Vielmehr erkenne er eine „sozialpolitische Korrektur des allgemeinen Einkommenssteuerrechts“, die praktisch eine „spezifische Tarifänderung bei der Einkommenssteuer zulasten besser verdienender Personengruppen“ darstelle.
Unterstützung durch Theo Waigel
Der ehemalige Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) verteidigte das Urteil zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags. „Ich hatte das Urteil erwartet“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er betonte, dass auch heute noch finanzielle Mittel für die Wiedervereinigung erforderlich seien, wenn auch nicht mehr in dem Ausmaß wie früher. Waigel erwartet in den nächsten zwei Jahren keine Mehrheit für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, wodurch mögliche Konflikte in Koalitionsverhandlungen vermieden werden könnten.
Perspektive des Bundes auf den Soli
Waigel hob hervor, dass der Bund 80 Prozent der Ausgaben für die deutsche Wiedervereinigung getragen habe, zumindest in den 1990er-Jahren. Heute sei es nicht weniger. „Der Soli war die einzige Refinanzierungsmöglichkeit des Bundes. Deshalb haben wir das damals so gemacht“, erklärte Waigel. Er verwies darauf, dass bei der Wiedereinführung des Solis über 10 Milliarden Euro an Subventionen abgebaut wurden, um zu zeigen, dass es nicht nur um Steuererhöhungen, sondern auch um Ausgabenminderungen gehe. Heute sehe er solche Einsparungen nicht, obwohl bei Subventionen von 120 Milliarden Euro durchaus Einsparungen von 15 bis 20 Milliarden Euro möglich wären, so Waigel weiter.
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