# Ex-Verfassungsgerichtspräsident fordert Klarnamenpflicht gegen Hass im Netz Datum: 25.12.2025 07:05 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://www.hasepost.de/ex-verfassungsgerichtspraesident-fordert-klarnamenpflicht-gegen-hass-im-netz-670292/ --- Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle fordert eine Klarnamenpflicht im Internet, um die Diskussionskultur in sozialen Medien und Online-Foren zu verändern. Er hält eine solche Regelung nach eigener Einschätzung für verfassungsrechtlich zulässig, verweist aber auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Begründung. ## Voßkuhle fordert Klarnamenpflicht im Netz Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle plädiert für eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des eigenen Namens im Internet. „Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen“, sagte Voßkuhle dem „Tagesspiegel“. Mit diesem einfachen Mittel könne man „öffentliche Diskussionen im Netz entgiften“, sagte er. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“. Voßkuhle, der das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg leitet, räumte ein, dass eine Klarnamenpflicht im Internet „nicht ganz einfach“ sei. Zugleich betonte er laut „Tagesspiegel“, eine solche Pflicht sei „verfassungsrechtlich zulässig“. Allerdings brauche es dafür eine genaue Begründung. Es müsse weiterhin möglich sein, „die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen“. ### „Paradoxe Welt“ und „permanent erregte“ Gesellschaft Voßkuhle begründete seine Forderung nach einer Klarnamenpflicht mit einer „paradoxen Welt“, in der sich die Bürger mehr Führung wünschten, gleichzeitig aber jede einzelne Äußerung von Politikern „im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert“ werde. Das trage zu einer „permanent erregten“ und „gewissermaßen orientierungslosen“ Gesellschaft bei, sagte der Vorsitzende des Vereins „Gegen Vergessen – für Demokratie“ laut „Tagesspiegel“. Voßkuhle war von 2008 bis 2020 Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 2010 als dessen Präsident. ### Spannungsfeld zwischen Schutz der Debattenkultur und Freiheit der Kritik Nach den Ausführungen gegenüber dem „Tagesspiegel“ sieht Voßkuhle in der Klarnamenpflicht ein Instrument, um die Diskurskultur im Netz zu verändern und eine Eskalation öffentlicher Auseinandersetzungen zu vermeiden. Zugleich betonte er, dass auch bei einer solchen Pflicht der freie und sanktionsfreie Widerspruch gegenüber der Regierung erhalten bleiben müsse. Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, 25. Dezember 2025 07:05. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück