# EuGH: Haustiere gelten im Flugverkehr als Reisegepäck Datum: 16.10.2025 10:10 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://www.hasepost.de/eugh-haustiere-gelten-im-flugverkehr-als-reisegepaeck-645832/ --- Haustiere gelten im Luftverkehr in der Europäischen Union als „Reisegepäck“. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die Haftung für den Verlust eines Tieres richtet sich demnach nach den Regeln für aufgegebenes Reisegepäck und umfasst bei fehlender Wertdeklaration sowohl immaterielle als auch materielle Schäden (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218/24). ## Hintergrund des Falls Eine Reisende ließ ihre Hündin auf einem Flug von Buenos Aires nach Barcelona in einer Transportbox im Frachtraum befördern. Während der Beförderung befreite sich die Hündin aus der Box und konnte nicht wieder eingefangen werden. Die Reisende forderte daraufhin von der Fluggesellschaft Iberia einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro. Iberia erkannte die Haftung an, jedoch nur bis zum für aufgegebenes Reisegepäck vorgesehenen Höchstbetrag. Das mit der Schadensersatzklage befasste spanische Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob Haustiere vom Begriff „Reisegepäck“ im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgenommen sind. ### Begründung des Urteils Der Gerichtshof stellte fest, dass Haustiere nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen sind. Das Übereinkommen von Montreal regelt die internationale Beförderung von Gütern, Personen und Reisegepäck im Luftverkehr. Da ein Haustier nicht einem „Reisenden“ gleichgestellt werden kann, fällt es unter den Begriff „Reisegepäck“. Die Haftung für den Verlust eines Tieres richtet sich somit nach der für Reisegepäck vorgesehenen Regelung. Der Schutz des Wohlergehens von Tieren schließe nicht aus, dass sie als „Reisegepäck“ befördert werden können, solange den Erfordernissen an ihr Wohlergehen Rechnung getragen werde, so die Luxemburger Richter. ### Haftungshöchstbetrag und Wertdeklaration Wenn kein Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben wurde, deckt laut EuGH der Haftungshöchstbetrag des Luftfahrtunternehmens für den Verlust von Reisegepäck sowohl den immateriellen als auch den materiellen Schaden ab. Im konkreten Fall hatte die Klägerin bei der Aufgabe des Gepäcks das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort nicht betragsmäßig angegeben (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218/24). ✨ durch KI bearbeitet, 16. Oktober 2025 10:10. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück