Das Europaparlament hat die neuen EU-Führerscheinvorgaben endgültig abgesegnet. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg mehrheitlich für eine Überarbeitung der Führerscheinregelungen in der Europäischen Union, die digitale Führerscheine, strengere Ausbildungsvorgaben und eine EU-weite Probezeit vorsieht.
Digitale Führerscheine und neue Ausbildungsinhalte
Die neuen Regelungen sehen die schrittweise Einführung einer digitalen Führerscheinversion vor. Zudem werden die Anforderungen für Fahranfänger verschärft: Künftig muss die Fahrprüfung auch Kenntnisse über Risiken von toten Winkeln, Fahrerassistenzsysteme, das sichere Öffnen von Türen sowie Ablenkungsrisiken durch Handynutzung umfassen. Ein stärkerer Fokus liegt außerdem auf der Risikowahrnehmung von Fußgängern, Kindern, Radfahrern und anderen gefährdeten Verkehrsteilnehmern.
Probezeit und Altersvorgaben
Erstmals wird EU-weit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrer eingeführt. In dieser Zeit gelten strengere Regeln und Sanktionen bei Alkohol am Steuer und bei Nichtbenutzung von Sicherheitsgurten. 17-Jährige dürfen künftig mit Begleitung eines erfahrenen Fahrers ein Auto fahren. Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, können 18-Jährige einen Lkw-Führerschein und 21-Jährige einen Busführerschein erwerben, sofern sie ein Berufskompetenzzertifikat besitzen.
Gültigkeitsdauern, Fahrverbote und Umsetzung
Führerscheine für Motorräder und Autos sollen 15 Jahre gültig sein, Lkw- und Busführerscheine fünf Jahre. Für Fahrer ab 65 Jahren können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer verkürzen, um häufigere Gesundheitschecks zu ermöglichen. Für extremes Rasen und schwere Verkehrsdelikte kann das EU-Land, in dem der Unfall passiert ist, künftig ein europaweites Fahrverbot erwirken. Nationale Behörden müssen sich gegenseitig unverzüglich über Entscheidungen über Fahrverbote im Zusammenhang mit den schwersten Verkehrsdelikten informieren – darunter Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer, Beteiligung an einem tödlichen Verkehrsunfall oder übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung. Die EU-Länder haben drei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, um sich auf ihre Umsetzung vorzubereiten.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
