HASEPOST
 

EU lockert CO2-Vorgaben für Neuwagen und erlaubt Verbrenner länger

Die EU-Kommission will einem Medienbericht zufolge die CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen im Jahr 2030 abschwächen. Demnach sollen die bisher vorgesehenen Ziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelockert und Anreize für erschwingliche Elektroautos ausgeweitet werden.

CO2-Ziele für 2030 sollen weniger strikt gelten

Nach einem Bericht des „Handelsblatt“ unter Berufung auf Verhandlungskreise plant die EU-Kommission, die bisherigen CO2-Reduktionsvorgaben für Neuwagen zu ändern. Bislang sieht die Regulierung vor, dass die Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 2021 sinken müssen. Nach Angaben von drei mit den Gesprächen vertrauten Industrievertretern steht jedoch fest, dass dieses Ziel künftig nicht mehr strikt jahresscharf gelten soll. Auch die 2025-Ziele wurden nach diesem Prinzip bereits angepasst.

Außerdem sollen Autohersteller künftig stärker davon profitieren, wenn sie erschwingliche Elektroautos auf den Markt bringen. Bei der Anrechnung auf ihre Klimaziele sollen sie sogenannte „Supercredits“ erhalten, heißt es in Brüssel. Damit muss der CO2-Ausstoß zunächst weniger stark reduziert werden. Deutsche Autobauer würden davon voraussichtlich nicht profitieren, weil sie solche Wagen nicht im Portfolio haben.

Flottengrenzwerte und Rolle von Plug-in-Hybriden

Nach 2035 sollen Plug-in-Hybride, die einen Batterieantrieb und einen Verbrennungsmotor haben, sowie Range Extender, bei denen ein kleiner Benzingenerator die Batterie auflädt und die Reichweite erhöht, erlaubt bleiben.

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß sollte nach den bisherigen Plänen schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Der Verkauf neuer Verbrenner wäre somit ab 2035 indirekt verhindert worden. Laut EVP-Chef Manfred Weber (CSU) soll der CO2-Ausstoß nun nicht mehr vollständig, sondern nur noch um 90 Prozent gesenkt werden.

Abkehr vom bisherigen Klimaplan der EU

Die Flottengrenzwerte waren Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Zuvor war die EU auf dem Weg zu über vier Grad Erderhitzung. Die Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und Verkehr sind eine Abkehr vom Plan der EU für die Erreichung der Klimaziele.

Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen und dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen zu Schadensersatzzahlungen führen kann.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
Hasepost Redaktion
Hasepost Redaktionhttps://www.hasepost.de/about/
Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.
Hallo Welt
Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

  

   

 

Html code here! Replace this with any non empty raw html code and that's it.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion