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EU-Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbauern starten

Die Bundesländer haben mit der Bewilligung von EU-Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbauern begonnen. Diese Unterstützung richtet sich an Betriebe, die im Frühjahr 2024 aufgrund von Spätfrösten erhebliche Einbußen erlitten haben, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte.

Empfangsberechtigte Betriebe

Empfangsberechtigt sind Agrarbetriebe, die durch den Frosteinbruch vor rund einem Jahr einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Mit den EU-Geldern sollen etwa 37 Prozent des Schadens der betroffenen Betriebe ausgeglichen werden. Die Länder sollen die Hilfen Ende April auszahlen.

Reaktionen und Maßnahmen

Cem Özdemir (Grüne), Bundeslandwirtschaftsminister, kritisierte die ursprüngliche Entscheidung der EU: „Dass die EU-Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel“, sagte er laut Mitteilung des Ministeriums. Özdemir wies darauf hin, dass die Frostwelle teils ganze Ernten zerstört habe und die Frosthilfen nun helfen sollen, die Schäden der betroffenen Bauern in Deutschland zu mindern. „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt“, fügte er hinzu.

Regionale Auswirkungen

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Verluste verursacht. Nach Angaben des Ministeriums sind Schäden in Höhe von 126 Millionen Euro im Rahmen der EU-Frosthilfen beihilfefähig. Je nach Kultur und Standort betrugen die Ertragsausfälle zwischen 20 und 100 Prozent. Besonders betroffen waren Kern-, Stein- und Beerenobst. Im Weinanbau lagen die Schäden demnach im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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