Es geht weiter: Zweiter Bauabschnitt für die Erschließungsstraße am Wohn- und Wissenschaftspark beginnt

Am 5. Dezember geht es hier weiter. / Foto: Schulte

Seit April geht es beim Bau der Erschließungsstraße am Wohn- und Wissenschaftspark nicht weiter. Am Montag (5. Dezember) beginnt nun der zweite Bauabschnitt. Westlich vom Gelände der ehemaligen Scharnhorstkaserne entsteht eine Straße, die die Natruper Straße mit der Sedanstraße verbindet.

Dabei wird der zweite Bauabschnitt noch einmal in zwei Bauphasen unterteilt: Bis November 2023 stellt die Stadt die Erschließungsstraße her, für November 2023 bis April 2024 ist der Bau eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt der neuen Straße mit der Sedanstraße geplant.

Umfangreiche Neuverlegungen durch SWO Netz

Die Arbeiten gehen einher mit einer umfangreichen Neuverlegung von Versorgungsleitungen durch die SWO Netz GmbH, die Gas- und Wasserleitungen sowie Kabel für Strom und Telekommunikation verlegen wird. Zudem entstehen auf beiden Seiten der neuen Straße Lärmschutzwände. Zum Wohn- und Wissenschaftspark hin baut die Stadt einen Lärmschutzwall. An der Straße entstehen in beiden Richtungen kombinierte Geh- und Radwege. Auch rund 100 Bäume werden entlang der Straße gepflanzt. Zudem werden zwei Bushaltestellen barrierefrei hergestellt. Die Stadt rechnet für den zweiten Bauabschnitt mit Kosten in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro.

Der erste Bauabschnitt wurde im September 2021 begonnen und im März 2022 abgeschlossen. Zuvor müssten jedoch noch Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Er umfasste die Kreuzung Natruper Straße / Breite Güntke. Hier sind unter anderem zwei Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr sowie Linksabbiegerspuren entstanden. Die Kreuzung wurde mit Ampeln ausgestattet und die Straßenbeleuchtung modernisiert.

kommentare hier:
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion