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Erneuter Schlag von Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Clankriminalität

Der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist in enger Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund am 8. Mai ein weiterer Ermittlungserfolg gelungen. Zwei Beschuldigte aus dem Landkreis Aurich, die dem kriminellen Clanmilieu zugerechnet werden, konnten jetzt von der Polizei festgenommen werden.

Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter: Schwere räuberische Erpressung

Hintergrund des Polizeieinsatzes, bei dem die Bereitschaftspolizei und auch Spezialkräfte der Polizei Niedersachsen eingebunden waren, ist ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Raubes und der schweren räuberischen Erpressung. Die beiden männlichen Beschuldigten im Alter von 29 und 32 Jahren sind unteranderem dringend verdächtig, im November 2024 einen Mann aus dem Landkreis Aurich unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe von Vermögenswerten in fünfstelliger Höhe gebracht zu haben.

Ermittlungserfolg: Polizei vollstreckt Haftbefehle im Landkreis Aurich

Die seit Monaten andauernde intensive Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft führte zum Erlass von zwei Haftbefehlen und mehreren Durchsuchungsbeschlüssen, die am Donnerstag vollstreckt werden konnten. In den Morgenstunden wurden drei Wohnhäuser im Landkreis Aurich durchsucht. Dabei konnten die Beschuldigten festgenommen werden. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten stellten zudem umfangreiche Beweismittel sicher. Es wurden insbesondere diverse Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie Bargeld aufgefunden. Darüber hinaus konnten Vermögenswerte in Höhe von 70.000 Euro beschlagnahmt werden. Das Amtsgericht Osnabrück ordnete noch am Donnerstag gegen die beiden Männer den Vollzug der Untersuchungshaft an. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

 
PM
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Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

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