Erneuter Geflügelpestausbruch in Dinklage: Überwachungszone erstreckt sich bis in den Osnabrücker Landkreis

(Symbolbild) Geflügel

Nachdem im August bereits drei Geflügelpestausbrüche in der Gemeinde Dinklage und ein weiterer Ausbruch in Menslage im Landkreis Osnabrück festgestellt worden sind, ist nun am vergangenen Samstag (3. September) ein erneuter Fall in Dinklage erfasst worden.

Die Überwachungszone, die sich über einen Radius von zehn Kilometern um den Betrieb dieses jüngsten Ausbruches herum erstreckt, ragt erneut in den Landkreis Osnabrück hinein.

Sperrzone großteils deckungsgleich mit bisheriger Zone

Diesmal sind vor allem die Gemeinden Quakenbrück, Badbergen und Gehrde betroffen. Dabei deckt sich die Zone jedoch zum größten Teil mit der Sperrzone, die aufgrund der ersten Ausbrüche in Dinklage bereits eingerichtet wurde. Mit einer neuen Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Dabei gilt sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu und Federn ist eingeschränkt.

Alle Informationen gibt es in der aktuellen Allgemeinverfügung, die am Dienstag (6. September) in Kraft tritt.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion