Equal Pay Day: FDP/UWG-Gruppe kritisiert Ungleichbehandlungen bei der Stadt Osnabrück

Anlässlich des Equal Pay Days an diesem Dienstag (7. März) sowie des Internationalen Frauentages am Mittwoch (8. März) beklagt die Osnabrücker FDP/UWG-Gruppe Ungleichbehandlungen von Frauen und Männer. Diese sei auch bei der Stadt zu erkennen.

„Auch im Jahr 2022 haben Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient als Männer. Das ist nicht hinnehmbar,“ erklärt der Gruppenvorsitzende der FDP/UWG im Rat der Stadt Osnabrück, Dr. Thomas Thiele. Frauen würden zu Recht gleiches Geld für gleiche Leistung verlangen.

Ungleichbehandlungen auch in der städtischen Verwaltung

Dies gelte auch für die Stadt Osnabrück, so Thiele weiter. „Geschlechterbedingte Verdienstunterschiede sind auch im öffentlichen Dienst Fakt. Auch bei der Stadt Osnabrück ist eine Ungleichbehandlung zu erkennen. Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend Ihrer Fähigkeiten bezahlt.” Auffällig sei dabei, dass Personen mit dem richtigen Parteibuch deutlich bevorzugt würden und deren Qualifikationen nicht unbedingt im Fokus stehen, kritisiert der Vorsitzende weiter. „Die Konsequenzen dieses Missstands reichen bis in den Ruhestand hinein, wo Frauen deshalb eine deutlich niedrigere Rente beziehen als Männer mit gleicher Qualifikation.“


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion