Eilantrag genehmigt: Filmpassage Osnabrück und Hall of Fame ab kommende Woche wieder geöffnet

Endlich wieder richtiges Kino in Osnabrück: Die Filmpassage Osnabrück und das Hall of Fame – Kino de Luxe dürfen vorläufig wieder öffnen. Das ging am Freitag, dem 12. Juni 2020, aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück hervor.

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück vorläufig und bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass die aktuelle Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dem Betrieb zweier Kinos in Osnabrück unter Einhaltung der dortigen Hygiene-, Abstands- und Höchstbelegungskonzepte – Höchstbelegung bis zu 33 vom Hundert der Sitzplatzkapazität – nicht entgegensteht. “Wir werden jetzt alles daran setzen mit der kommenden Kinowoche wieder in Betrieb gehen zu können”, so Betreiber Meinolf Thies im Gespräch mit unserer Redaktion.

Eilantrag an das Verwaltungsgericht Osnabrück

Die Betreiber der Filmpassage und des Hall of Fame – Kino de Luxe (Anja und Meinolf Thies) haben sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Osnabrück gewandt, um die Öffnung beider Kinos zu erreichen. In Niedersachsen nähern sich mittlerweile weite Teile des öffentlichen Lebens wieder der Normalität an. Da insbesondere Läden, Kneipen, Gaststätten, der ÖPNV und Fitnessstudios wieder geöffnet haben, bei deren Betrieb ein signifikant geringeres Infektionsrisiko nicht ersichtlich oder gar belegt sei, ist, laut Kammer, ein sachlicher Grund, demgegenüber den Betrieb von Lichtspielhäusern unter Einhaltung einer Höchstbelegung und eines Hygienekonzepts ausnahmslos zu verbieten, nicht ersichtlich.

In einem Gespräch mit unserer Redaktion hatten die Kinobetreiber in dieser Woche über die Situation der Branche und ihres Unternehmens gesprochen.

Über den Beschluss

Der heutige Beschluss (3 B 43/20) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung der Gründe an die Beteiligten mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion