Während immer noch unklar ist, ob und wann die Einzelhändler der Innenstadt mit den weiteren Ladenflächen eines Einkaufscenters am Neumarkt konfrontiert werden, diskutierte der Handelsausschuss der IHK die Herausforderung des Onlinehandels.
„Die Innenstädte in unserem Wirtschaftsraum sind gut aufgestellt. Dennoch wird der zunehmende Online-Handel dazu führen, dass wir uns mehr um den Kunden vor Ort kümmern müssen. Dafür ist mehr Kreativität als je zuvor erforderlich“, so Mark Rauschen, Vorsitzender des IHK-Handelsausschusses anlässlich der jüngsten Sitzung in Osnabrück.
Mark Rauschen (L+T) sieht Onlinehandel bald bei 25%
Hintergrund war die Diskussion der Ergebnisse einer bundesweiten Kundenstudie des Instituts für Handelsforschung aus Köln (IfH). Das IfH hatte im Herbst 2014 in über 60 Städten Kunden nach ihrem Einkaufsverhalten befragt. In der Region hatten sich Lingen und Osnabrück beteiligt und zufriedenstellende Bewertungen erhalten. Insbesondere beim Thema Warenvielfalt, Branchenmix und Erreichbarkeit punkteten die beiden Städte überdurchschnittlich.
Dennoch sieht Rauschen Handlungsbedarf: „In wenigen Jahren werden je nach Sortiment 25 % und mehr der Einzelhandelsumsätze online erzielt. Da die Kaufkraft nur leicht steigt, nimmt der Wettbewerb um das Budget der Verbraucher zu. Die Innenstädte und Ortskerne müssen sich daher mehr Gedanken um Erlebnisfaktoren, Events und Aufenthaltsqualität machen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dabei ist es wichtig, mehr über den Kunden zu wissen als bisher. Dafür bietet die Kundenstudie eine gute Grundlage.“
Digitalisierung bietet dem Handel auch Chancen
Mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz jährlich erzielen die hiesigen Handelsbetriebe vor Ort. Die zunehmende Digitalisierung des Einkaufens von der Auswahl bis zur Auslieferung biete für den stationären Handel neben Risiken auch viele Chancen, so Rauschen. Mit eigenen Online-Shops könnten neue Zielgruppen erschlossen werden. Auch ermögliche die Verknüpfung mit sozialen Netzwerken eine intensivere Kundenbindung.
Weiteres Thema der Sitzung war u. a. der gesetzliche Mindestlohn, der seit Beginn des Jahres in Kraft ist. Für die regionalen Handelsbetriebe entsteht durch die wenig praxistauglichen Dokumentationspflichten ein erheblicher bürokratischer Aufwand.
PM IHK, Symbolbild
Wie bewerten Sie diesen Artikel?
Fehler im Artikel gefunden? Schreiben Sie uns.