Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, fordert ein Ende der Ungleichbehandlung ehrenamtlicher Helfer in Deutschland. Im Gespräch mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sprach sich Hasselfeldt für eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich Freistellung und Lohnfortzahlung im Einsatz- sowie Ausbildungsfall aus. Unterstützt wird dieser Vorstoß aus der Unionsfraktion, während die Linke politische Untätigkeit kritisiert.
Forderung nach bundeseinheitlicher Regelung
Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), setzt sich dafür ein, Ungerechtigkeiten gegenüber ehrenamtlichen Helfern zu beenden. „Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für Ehrenamtliche – sowohl in Einsatzfällen, auch außerhalb einer förmlichen ‚Katastrophe‘, als auch bei Aus- und Fortbildungen und der sozialen Absicherung“, sagte Hasselfeldt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
Die DRK-Präsidentin betonte die zentrale Rolle der Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz: „Neun von zehn Kräften im Bevölkerungsschutz arbeiten ehrenamtlich. Und doch müssen viele für einen Einsatz Urlaubstage opfern. Das darf nicht so bleiben“, so die frühere CSU-Politikerin.
Unterschiedliche Rechtslagen und bestehende Forderungen
Die sogenannte Helfergleichstellung ist seit Jahren eine Forderung von Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), DRK, Johannitern oder Maltesern. Während für Ehrenamtliche bei Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk (THW) bundesweit einheitliche Regelungen zur Lohnfortzahlung und Freistellung bestehen, ist dies bei anderen Hilfsorganisationen nicht der Fall.
Gerda Hasselfeldt bezeichnete die rechtlich unterschiedliche Stellung der Helfer als „riesiges Problem“. „Ich sehe nicht ein, dass die Helferinnen und Helfer, die von anerkannten Hilfsorganisationen kommen und dieselbe Arbeit machen und bei denselben Großlagen wie etwa bei der Flut im Ahrtal tätig sind, unterschiedlich behandelt werden, was zum Beispiel die Ausbildung, die Freistellung vom Arbeitsplatz und die Lohnfortzahlung betrifft“, erklärte sie gegenüber den Funke-Zeitungen. Laut Hasselfeldt seien in einigen Bundesländern bereits Verbesserungen erreicht worden, etwa im Saarland, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg. „In anderen Ländern gibt es gar keine Freistellung und Lohnfortzahlung“, so die DRK-Präsidentin.
Unterstützung und Kritik aus der Politik
Rückendeckung erhält Gerda Hasselfeldt von Berichterstatter für das Ehrenamt der Unionsfraktion im Bundestag, David Gregosz (CDU). „Der Unmut der ehrenamtlich Helfenden ist nachvollziehbar“, sagte Gregosz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Katastrophenereignisse machten nicht an Landesgrenzen Halt, sondern erforderten breiten Zusammenhalt. „Niemand möchte sich Gedanken darüber machen müssen, ob die eigene Karriere oder der Arbeitslohn unter dem ehrenamtlichen Einsatz im Katastrophenfall leiden, wenn sich das Einsatzgebiet zum Beispiel auf zwei unterschiedliche Bundesländer erstreckt“, erklärte Gregosz.
Er sprach sich für eine Angleichung der unterschiedlichen Landesregeln zur Lohnfortzahlung und Freistellung aus: „Eine entsprechende Initiative aus der Mitte der Länder würde sicherlich auch vom Bund positiv begleitet werden. Auch eine bundeseinheitliche Gesetzesinitiative wäre denkbar, angesichts der bisherigen Regelungshoheit auf Länderebene wäre hierfür aber ebenfalls die Zustimmung der Länder notwendig“, so Gregosz.
Kritik äußert hingegen Sprecher für Zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der Linksfraktion, Jan Köstering. „Die Helfergleichstellung wird von Bund und Ländern seit Jahren verschleppt. Es gibt zwar eine Arbeitsgruppe und immer wieder Gespräche, aber stets verweist der Bund auf die Zuständigkeit der Länder“, sagte Köstering gegenüber den Funke-Zeitungen. Es wirke wie „organisierte Verantwortungslosigkeit“. Köstering forderte bundeseinheitliche Versorgungsregelungen: „Die Ansprüche von kommunalen Retterinnen und Rettern müssen sich mindestens auf dem Versorgungsniveau befinden, das für Bundespolizei, Bundeswehr und Technisches Hilfswerk gilt“, betonte er.
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