Die erfolgreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen auf Bewährung.

So wurde eine Frau vom Amtsgericht Osnabrück zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Osnabrückerin hatte Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt und zuvor eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Dieses verschwieg die 51-Jährige gegenüber der Agentur. Dadurch konnte sie 981 Euro zu Unrecht kassieren.

Zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Vechta einen 48-Jährigen. Der in Vechta wohnhafte Mann hatte der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass er geringfügig bei einem Lebensmittelhändler tätig sei. In Wirklichkeit arbeitete er dort mehr Stunden und war versicherungspflichtig beschäftigt. Hierdurch entstand dem Leistungsträger ein Schaden von 769 Euro.

Agentur für Arbeit muss sofort über neuen Job benachrichtigt werden

Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges gegen die beiden Arbeitslosengeldempfänger. Die Angeklagten hätten die Agentur für Arbeit sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dieses hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Die Haftstrafen sind für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt und die Verurteilten müssen die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur für Arbeit zurückzahlen.

Beide Urteile sind nach Angaben des Hauptzollamts Osnabrück rechtskräftig.