Das Bundesjustizministerium hat den Start eines Onlinedienstes für digitale Klagen im Bereich der Fluggastrechte bekannt gegeben. Mit diesem neuen Service können Bürger deutschlandweit Ansprüche bei Flugproblemen prüfen und gegebenenfalls digital Klagen einreichen. Der scheidende Justizminister Volker Wissing betont, dass der Dienst ein bedeutender Schritt Richtung digitalem Rechtsstaat sei.
Neuer Onlinedienst für Fluggastrechte
Am Donnerstag startete das Bundesjustizministerium den Onlinedienst, der es Bürgern ermöglicht, sich über ihre Rechte im Falle von Flugproblemen zu informieren. Bei möglichen Konflikten, wie Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen, kann ein Vorab-Check ermitteln, ob Ansprüche auf Entschädigungen bestehen und wie hoch diese ausfallen könnten, so das Ministerium. Nutzer können darüber hinaus digital Klagen erstellen und an sieben teilnehmenden Gerichten in ganz Deutschland einreichen.
Einführung der digitalen Klageverfahren
Volker Wissing, scheidender Justizminister, erklärte: „Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte gehen wir einen großen Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat der Zukunft. Wer zum Beispiel rechtliche Ansprüche wegen Verspätung eines Fluges selbst durchsetzen möchte, dem wird das Online-Tool vieles erleichtern: Man kann damit sogar eine Klage digital erstellen und bei Gericht einreichen.“ Der neue Service wird als Teil des „Zivilgerichtlichen Online-Verfahrens“ entwickelt und in Zusammenarbeit mit dem „DigitalService“ des Bundes erprobt.
Teilnehmende Gerichte und Pilotprojekt
Der Onlinedienst ist Teil eines Pilotprojekts, das an sieben Amtsgerichten erprobt wird: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Diese Gerichte decken die Flughäfen in Bremen, Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Stuttgart ab. Wissing betonte die langfristigen Vorteile: „Denn die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können – per Klick von zu Hause aus, in einem nutzerfreundlichen und strukturierten Verfahren“, so Wissing.
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