Nur ein kleiner Teil der gesetzlich Versicherten nutzt die elektronische Patientenakte (ePA) aktiv, obwohl seit Anfang 2025 für die meisten eine Akte automatisch angelegt wurde. Eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) bei großen Krankenkassen zeigt, dass auch die seit Oktober 2025 geltende Pflicht für Praxen und Kliniken, relevante Dokumente in der ePA zu speichern, bislang kaum für mehr Nutzung sorgt.
Nur 3,6 Prozent nutzen ePA aktiv
Einer Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ zufolge, die bei mehreren großen Krankenkassen durchgeführt wurde, „die zusammen weit über die Hälfte des Marktes abdecken“, nutzt nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten die digitale Patientenakte aktiv. Demnach ist bei diesen Kassen der Anteil der aktiven Nutzer im Verhältnis zur Zahl der angelegten E-Akten seit Juli 2025 lediglich um einen Prozentpunkt auf nunmehr 3,6 Prozent gestiegen. Damit hätten sich „die Hoffnungen nicht erfüllt, dass die seit Oktober 2025 für Praxen und Kliniken geltende Verpflichtung zur Befüllung der E-Akte mit relevanten Dokumenten zu einem deutlichen Anstieg der aktiven Nutzer führt“ (RND).
Bestandsaufnahme bei TK, Barmer und AOK
Nach Angaben des RND wurden bei der Techniker Krankenkasse (TK), der größten deutschen Kasse, rund 11,5 Millionen ePA angelegt. Dort nutzen aktuell rund 850.000 Versicherte aktiv die elektronische Akte. Das seien lediglich 100.000 Nutzer mehr als noch im Juli 2025 (RND).
Die Barmer hat nach eigenen Angaben rund acht Millionen angelegte ePAs und derzeit etwa 440.000 aktive Nutzer. „Das ist ein Zuwachs von rund 190.000 Versicherten“ (RND). Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen rund 365.000 Versicherte die persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff auf die ePA ermöglicht. „Das sind 165.000 Versicherte mehr als noch im Sommer 2025“ (RND).
Automatische Anlage und Pflicht zur Datenspeicherung
Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. „Das trifft für etwa 70 der gut 75 Millionen Versicherten zu“ (RND). Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten – darunter Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe oder OP-Berichte – in der Akte abzuspeichern.
Versicherte können sich über eine App ihrer Krankenkasse in die ePA einloggen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Nur dann kann online festgelegt werden, welche Ärzte welche Daten sehen können (RND).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .