NOZ berichtet: Verlage wollen dafür bezahlt werden, das man sie im Internet findet!

Irgendwie bin ich ratlos, da fordert die NOZ über Facebook ihre Leser dazu auf einen dpa-Artikel (also nichts was ein “echter” NOZ-“Journalist” verfasste) zu kommentieren, denn “ausgewählte Kommentare” wolle man gerne in die “Berichterstattung über das Thema” einfließen lassen.
Das klang gut und ließ auf die “eigene journalistische Leistung” hoffen – also dann mehr als “nur Copy & Paste Journalismus” mit dpa-Ware. Das Thema hat es verdient! Doch seit Freitag ist kein entsprechender Artikel bei der NOZ erschienen. Und auch auf meine Nachfrage, ob denn noch mit einem Artikel zu rechnen sei, wurde bislang nicht geantwortet
(Update siehe unten).
Waren die bis dato eingegangenen Kommentare (leider nur vier) zu drastisch bzw. offenbarten diese zu deutlich, wie absurd die Forderungen der Verlage sind?

Betrachten wie erstmal das von der NOZ-Onlineredaktion gewählte Intro auf Facebook. Das ist noch ein weniger “schlichter” als die Forderungen der Verleger – bzw. was von den Verleger-Forderungen in den (weiter unten verlinkten) Referentenentwurf eingeflossen ist. Immerhin kann ich daraus eine knackige Überschrift (siehe oben) “herausdeuten”.

Hier was die NOZ in Facebook schrieb:

NOZ bei Facebook

Aha, Google soll zahlen, weil “andere Plattformen” (also nicht Google?) und “Nutzer” (demnach Privatleute?) Verlinkungen setzen… Respekt!
Wie wäre es, wenn die NOZ die UEFA dafür bezahlt, wenn meine Nachbarin mir erzählt, das Holland gestern gegen Portugal verloren hat?
Vielleicht ist diese Info ja über die NOZ an meine Nachbarin gelangt, aber auch nur, weil die UEFA das Fußballspiel veranstaltet hat? Logisch, da kann man sicher einen Zahlungsanspruch heraus ableiten.
Nein, ganz so verquer ist die Logik der Verleger nicht (wenn auch schon sehr seltsam); hier der auch aus Facebook verlinkte dpa-Text: Link auf die NOZ.

Gelesen? Verstanden? Zweimal JA? Auch dafür ein “Respekt”, denn so ganz klar ist das alles nicht, was sich das Bundesjustizministerium da ausgedacht hat. Und natürlich soll nicht (allein) Google für Zitate Dritter (Blogger?) bezahlen – aber offensichtlich fällt Verlegern beim Thema “Geldverdienen im Internet” immer nur Google ein – in eine Zahlungspflicht können aber alle geraten, die zukünftig mehr als nur einen Link auf ein Verlagsangebot setzen.
Und es spuken allerlei unklare Formulierungen und Begrifflichkeiten durch den Referententwurf (bei iRights.info). Ist denn nun (kommerzielles) Verlinken bereits verboten? Wie sieht es mit dem Zitierrecht aus? Und wann ist ein Blogger kommerziell (nach Ansicht des Finanzamts übrigens oft schon wenn er über Affiliate-Links bspw. zu Amazon weiterleitet)?

Digitale Gesellschaft

Und weil das mit den Blogs (also auch I-love-OS.de) so schwierig ist, hat das Bundesjustizministerium sich mal gleich daran gemacht Ordnung zu schaffen, wo offenbar bislang keine wahr. Laut David Pachali (hier bei iRights.info) gibt es:

(…)

  • Blogs, die sich durch redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge, welche fortlaufend unter einem Titel erscheinen, als verlagstypische Leistung darstellen,
  • Blogs, auf denen sich hauptberuflich, zum Beispiel als freiberufliche Journalisten Tätige mit ihrem Schwerpunkthema auseinandersetzen und dazu Presseerzeugnisse von Dritten für gewerbliche Zwecke nutzen,
  • Blogs, die als Hobby unentgeltlich und ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit betrieben werden und dabei über Werbeeinblendungen des Hostanbieters Einnahmen für diesen generieren,
  • Blogs, die als Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit betrieben werden, jedoch Fachartikel aus einschlägigen Presseerzeugnissen verwenden und dabei zur Refinanzierung ihrer Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes einblenden, sowie
  • Blogs, deren Betreiber ehrenamtlich für einen gemeinnützigen Verein tätig sind, über Vereinsaktivitäten berichten und dabei gemeinnützigen, sozialen oder karitativen Zwecken folgen.

(…)

OMG! Mir wird schlecht!

Und da ich eher für eine klare Ansage bin, hier meine schlichte Meinung zum Thema, so wie Sie auch bei Facebook unter der Anfrage der NOZ veröffentlicht wurde – und vermutlich nie in einen redaktionellen Beitrag unserer Lokalzeitung einfliessen wird:

HP bei FB über LSR

Und was das Zitierrecht und sonstiges “Geheule der Verleger” angeht – die trotz Rekordgewinnen (Springer in 2011 fast 350mio €) dennoch Massenentlassungen von Journalisten planen – verbleibe ich mit einem Zitat von Jürgen Vielmeier (Basicthinking Blog):

Wer noch bei Trost ist, wird irgendwann einsehen, dass er davon profitiert, wenn Ausschnitte seiner verlinkten Artikel auf anderen Seiten auftauchen.

Heiko Pohlmann (Blogger, Herausgeber und “Meist-Schreibender” auf I-love-OS.de)

—-

Zum Weiterlesen empfohlen: Ralph Pister (schon von März ´12) und Spiegel Online (ausnahmsweise wirklich gut).

Bildausschnitte: Facebook
ÖPNV-Illu zum LSR: Digitale Gesellschaft (CC BY-SA)

Update: kurz vor Mitternacht (vom 18. auf den 19.06. – ich bin also nicht der einzige Nachtarbeiter) kam Nachricht von der NOZ, dass man beim entsprechenden Kollegen nachfragen wolle, ob noch ein Text zum Thema geplant ist. Danke @NOZ!


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Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2011 unter dem Titel "I-love-OS". Die Titelgrafik der HASEPOST trägt dieses ursprüngliche Motto weiter im Logo. Die Liebe zu Osnabrück treibt Heiko Pohlmann als Herausgeber und Autor an. Neben seiner Tätigkeit für die HASEPOST zeichnet der diplomierte Medienwissenschaftler auch für zwei mittelständische IT-Firmen als Geschäftsführer verantwortlich.

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