Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Nur die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer besitzt sie

Private Altersvorsorge ist wichtig. Um im Alter seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ist es ratsam, privat vorzusorgen. Aufgrund des Demografischen Wandels in Deutschland, vergrößert sich die eigene Rentenlücke zunehmend und von Jahr zu Jahr. Viele haben schon von der betrieblichen Altersvorsorge gehört, doch nur die wenigsten wissen wirklich über sie Bescheid. In Deutschland besparen aus diesem Grund nur knapp über 50 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die bAV über ihren Arbeitgeber. Alles rund um die Betriebsrente und warum sie auf die Jobentscheidung Einfluss nehmen kann und vielleicht auch in gewisser Weise Einfluss nehmen sollte – gibt es hier in diesem Artikel.

Private für das Alter vorsorgen – mit der Unterstützung vom Chef?

Im Rahmen der privaten Altersvorsorge können unterschiedliche Wege zum Erfolg führen. Die private Rentenversicherung, klassisch oder fondsgebunden, die Riester- sowie die Rürup-Rente. Doch als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der privaten Altersvorsorge von der Unterstützung des eigenen Unternehmens profitieren? Geht das? Die Antwort ist – ja. Seit dem Jahre 2002 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die bAV als weitere Möglichkeit der privaten Altersvorsorge anzubieten. Somit besteht eine gesetzliche Verankerung der Betriebsrente in Deutschland. Doch nicht nur das generelle Angebot der bAV ist verpflichtend, sondern müssen Arbeitgeber seit 2019 eine bAV in Höhe von 15 Prozent bezuschussen. Hinzu kommt, dass durch das Einzahlen in die Betriebsrente das Bruttogehalt gemindert wird (das ist die so genannte Entgeltumwandlung) und so die Möglichkeit besteht, Steuern und Sozialabgaben einzusparen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet zum Angebot, aber nicht zum Anbieten

Verpflichtet zum Angebot einer bAV ist der Arbeitgeber, allerdings muss der Arbeitnehmer diese innerhalb des Unternehmens selbst einfordern, denn es gibt keine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers. Sicherlich gibt es auch automatisierte Prozesse, im Rahmen der Personaleinstellung bei Unternehmen, bei denen auf die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen wird – allerdings trifft das nicht auf den Großteil der Unternehmenzu. SomitistesanjedemsozialversicherungspflichtigenArbeitnehmerselbst, ob er die Entgeltumwandlung nutzt und seine bAV monatlich bespart, oder ob es kein vertraglicher Bestandteil seiner privaten Altersvorsorge wird. Mehr Infos hierzu auf Clark.de

Muss ich dem Unternehmen zugehörig bleiben – und was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Wenn sich für eine betriebliche Altersvorsorge entschieden wird, dann sind zwei Fragen in diesem Zusammenhang essentiell: Zum einen, wie es sich mit der Dauer der Zugehörigkeit zu dem eigenen Unternehmen verhält und zum anderen, was sich mit dem eingezahlten Kapital im Fall der Insolvenz des Unternehmens ergibt, über die man die Betriebsrente bespart hat.

An dieser Stelle gibt es mehrere Entwarnungen: Die Betriebsrente ist über den so genannten Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Bei eintreten eines Insolvenzfalles, werden die zugesagten Rentenleistungen aus dem PSV bezahlt und somit übernommen. Weiterhin hat der Gesetzgeber die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit von fünf auf drei Jahre gesenkt. Verbringt man 3 Jahre im Unternehmen und zahlt in die bezuschusste Betriebsrente ein, so besteht bei Renteneintritt der volle Rentenanspruch.


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Redaktion Hasepost
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