Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio äußerte Kritik an der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität. Er sieht darin keine neue Staatszielbestimmung, sondern eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert. Er warnte vor möglichen Missbräuchen der Regelung, die zu einer Umgehung der Schuldenbremse führen könnten.
Keine neue Staatszielbestimmung
Udo Di Fabio, früherer Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer, äußerte in einem Interview mit der FAZ Zweifel an der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität. „Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert“, erklärte er. Di Fabio führte weiter aus, dass sich daraus „kein Staatsziel, wie wir es kennen mit dem Sozialstaatsziel oder dem Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20 und 20 a GG“ ergebe.
Gestaltungsspielraum des Grundgesetzes
Auch im weiteren Kontext sieht Di Fabio den Gestaltungsspielraum des Grundgesetzes als entscheidend an. Er betonte: „Staatsziele des Grundgesetzes als Gesetzgebungsaufträge [sind] immer mit einem weiten Gestaltungsspielraum verbunden.“
Warnung vor Missbrauch
Di Fabio äußerte zudem Bedenken hinsichtlich möglicher zukünftiger Entwicklungen. Er warnte davor, dass die Verfassungsänderung dazu führen könnte, dass „in Zukunft alles und jedes“ als Verteidigungsausgabe deklariert wird. Dies könnte dann im Rahmen der neuen Schuldenbremse ohne Obergrenze geschehen, was erhebliche finanzielle Folgen haben könnte.
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