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Deutschland prüft Schutzstatus syrischer Straftäter und Gefährder

Das Bundesinnenministerium hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) beauftragt, Widerrufsverfahren für Schutztitel bei syrischen Straftätern und Gefährdern einzuleiten. Grundlage dafür ist die Annahme, dass schwere Straftaten einen Schutzstatus ausschließen oder zu dessen Aufhebung führen können. Die Maßnahme stößt auf unterschiedliche Reaktionen im politischen Spektrum und betrifft eine hohe Zahl in Deutschland lebender Syrer.

Widerrufsverfahren für syrische Straftäter und Gefährder

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist vom Innenministerium beauftragt worden, mit der Prüfung und dem Widerruf von Schutztiteln bei bestimmten syrischen Staatsangehörigen zu beginnen. Ein Ministeriumssprecher teilte der „Welt am Sonntag“ mit: „Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, die Widerrufstätigkeit bezüglich syrischer Straftäter und Gefährdern, soweit bei dieser Personengruppe eine Vollablehnung aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt, aufzunehmen.“ Weiter heißt es: „Das Vorliegen schwerer Straftaten schließt eine Schutzerkennung durch das Bamf aus, beziehungsweise kann zu einer Aufhebung des erteilten Schutzes führen.“

Wie das Bamf mitteilte, gilt eine vergleichbare Weisungslage auch für neue Asylentscheidungen. Ein Bamf-Sprecher sagte: „Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, die Entscheidungstätigkeit bezüglich syrischer Straftäter und Gefährder, soweit bei dieser Personengruppe eine Vollablehnung aufgrund der individuellen Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt, wieder aufzunehmen.“ Nach Bamf-Angaben wurden bereits zuvor im Einzelfall „sicherheitsrelevante Asyl- als auch Widerrufsverfahren“ bearbeitet. Für die meisten Asylverfahren besteht seit Dezember ein Entscheidungsstopp.

Statistiken und Rückreisen

Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, legte das Bamf laut Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zwischen Januar und Mai 2025 insgesamt 3.537 Widerrufsprüfverfahren für syrische Staatsangehörige an. In diesem Zeitraum wurde in 57 Fällen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt und in 22 weiteren Fällen ein subsidiärer Schutztitel entzogen.

Auch zu freiwilligen Rückreisen liegen Zahlen vor. Nach vorläufigen Angaben des Innenministeriums reisten zwischen Januar und Ende Mai 2025 im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „REAG/GARP“ insgesamt 804 Personen nach Syrien aus.

Politische Reaktionen

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, sagte der „Welt am Sonntag“: „Nachdem seit dem Sturz des Assad-Regimes bereits über ein halbes Jahr verstrichen ist, sich eine neue Regierung etabliert hat und die Kampfhandlungen im Wesentlichen beendet sind, ist es an der Zeit, dass auch die Bundesregierung diesen neuen Realitäten in ihrer Asylpolitik Rechnung trägt.“ Die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern nach Syrien könne hierbei nur der Anfang sein.

Auch aus der Unionsfraktion kommen Forderungen nach verstärkten Anstrengungen. Der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU) erklärte: „Deutschland hat in den letzten Jahren Hunderttausenden Syrern Schutz vor einem Bürgerkrieg gewährt, der jetzt vorbei ist.“ Throm weiter: „Es ist fair und übrigens im internationalen Flüchtlingsschutz so vorgesehen, dass die Schutzsuchenden mit dem Ende der Gefahren in ihre Heimat zurückgehen.“ Die Öffentlichkeit dürfe zu Recht erwarten, dass das Bamf mit der Aufhebung der Schutzansprüche beginne. „Wer hier nicht arbeitet, nicht integriert ist, Straftaten begeht oder erst seit Kurzem bei uns ist, dessen Status sollte vorrangig überprüft werden.“

Kritik an den Rückführungsplänen äußern die Grünen und Linken. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sagte: „Statt über Widerrufsverfahren zu debattieren, die aufgrund der aktuellen Lage in Syrien nicht angebracht sind, müssen Wege für dauerhafte und gesicherte Bleibeperspektiven geschaffen werden.“ Besonders wichtig sei dabei, dass Verfahren wie Einbürgerungen zügig durchlaufen werden können.

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, betonte: „Nur weil Baschar al-Assad nicht mehr in Syrien regiert, heißt das nicht, dass das Land sicher ist.“ Es komme weiterhin zu „massiven gewalttätigen Auseinandersetzungen, vor allem gegen verschiedene Minderheiten“. Ein normales Leben sei unmöglich. Vor diesem Hintergrund kämen Widerrufe bestehender Schutztitel „rein rechtlich, aber auch aus humanitären Gründen nicht in Betracht“. Die Bundesregierung müsse nun klar kommunizieren, dass die gewährten Schutztitel bestehen bleiben. „Offene Asylanträge sollten jetzt zügig und wohlwollend geprüft werden.“

Ende Mai hielten sich laut Ausländerzentralregister 961.511 Syrer in Deutschland auf, die überwiegende Mehrheit davon mit befristeten Aufenthaltstiteln.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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