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Deutschland drängt EU: Natriumhydrogencarbonat im Weinbau erlauben

Deutschland will im EU-Agrarrat eine Initiative starten, um Natriumhydrogencarbonat weiterhin als Grundstoff im Weinbau zu erlauben. Hintergrund sind EU-Regularien, nach denen der Stoff nicht mehr als einfacher Grundstoff genutzt werden kann, wenn er auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist.

Initiative im EU-Agrarrat

Das Landwirtschaftsministerium teilte am Montag mit, dass viele Winzer Natriumhydrogencarbonat, den Hauptbestandteil von Backpulver, gegen die Pilzkrankheit Echter Mehltau nutzten. Aufgrund aktueller EU-Regularien könne der Stoff jedoch nicht mehr als einfacher Grundstoff verwendet werden, wenn er auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist.

Folgen der Zulassung und Regeländerungen

Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit Natriumhydrogencarbonat im August 2024 wurde die Verwendung als Grundstoff im Weinbau in Österreich und Deutschland im März 2025 aufgehoben. Diese Entscheidung treffe insbesondere kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe. Deutschland setze sich dafür ein, dass die Verwendung von geprüften und genehmigten Grundstoffen künftig erlaubt bleiben müsse, hieß es.

Reaktionen aus der Politik

Bundesminister Alois Rainer (CSU) sagte, dass die Winzer unter Druck stünden, da sie auf teurere kommerzielle Pflanzenschutzmittel ausweichen müssten. Er betonte, dass die EU-Regularien geändert werden müssten, um eine pragmatische Nutzung von einfachen Grundstoffen im Weinbau zu ermöglichen. Unterstützung für die Abschaffung dieser Regel komme aus acht weiteren Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich und Österreich.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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