Die Deutsche Welle klagt vor Gericht gegen einen früheren Mitarbeiter und fordert eine sechsstellige Summe zurück. Gegenstand der Klage ist ein mehr als zehn Jahre alter Versorgungsvertrag im Wert von über einer Million Euro, den die Deutsche Welle als sittenwidrig einstuft. Laut einem Bericht von „Business Insider“ begründet der Sender diesen Schritt mit veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Hintergrund der Klage
Claudia Roth (Grüne) als Kulturstaatsministerin lässt durch ihre Sprecherin den Vorgang bestätigen. Die Sprecherin erklärt: „Das Vorgehen resultiert aus einer Prüfung von Ruhegeldvereinbarungen durch die DW im Lichte der jüngsten Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Ruhegeldzahlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Diese Aussage bezieht sich auf jüngste Entwicklungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), wo eine hochrangige Sendermanagerin unter umstrittenen Bedingungen entlassen wurde.
Vergleich mit dem RBB-Fall
Ob der Fall bei der Deutschen Welle mit den Vorgängen beim RBB vergleichbar ist, bleibt vorerst unklar. „Business Insider“ berichtet, dass sich die Deutsche Welle nicht zu diesen Spekulationen äußern möchte. Der Vorwurf der Sittenwidrigkeit bei Ruhegeldzahlungen beruht auf rechtlichen Neubewertungen, die offenbar auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen.
Ausblick und rechtliche Bewertung
Bisher ist unklar, wie das Gericht über die Forderung der Deutschen Welle entscheiden wird. Die rechtliche Klärung über den Vertrag und seine Vereinbarkeit mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften steht noch aus und könnte weitreichende Folgen für ähnliche Verträge im öffentlich-rechtlichen Bereich haben. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die Praxis von Ruhegeldvereinbarungen innerhalb des Rundfunks haben könnten.
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