DGB-Kundgebung zum Gedenken an Opfer des NS-Regimes vor dem Hintergrund aktueller Proteste gegen vermeintliche Vergewaltigung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ruft zu einer Kundgebung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus auf.
Diese Veranstaltung wird im Aufruf in Zusammenhang gestellt mit vermeintlichen Rassisten, die am vergangenen Wochenende (HASEPOST berichtete) unter anderem auch in Osnabrück, gegen die vermeintliche Vergewaltigung eines 13-jährigen Kindes demonstriert haben.

In dem Aufruf, der hier direkt beim DGB abgerufen werden kann (PDF), heißt es unter anderem: “Morgenluft witternd wird da eine braune Suppe gekocht und viele Köche rühren mit” und weiter “verachtenden, rassistischen Äußerungen [sind] keine Meinung, sondern ein Verbrechen“.


 

[Update 17:45] Wir wurden von einem aufmerksamen Leser darauf hingewiesen, dass der DGB traditionell an dem seit 1996 als Gedenktag verankerten 27. Januar den Opfern des Nationalsozialismus gedenkt.
Dieser Aspekt geht zwar aus dem von uns veröffentlichten Screenshot und dem verlinkten PDF-Dokument hervor, wurde von uns nicht richtig gewürdigt.

Wir stellen fest, dass der DGB an diesem Tag ohnehin eine Kundgebung geplant hatte. Diese Veranstaltung scheint jedoch angesichts der Demonstration von Russlanddeutschen, am vergangenen Sonntag, ein zusätzliches Thema bekommen zu haben. Um hier weitere Missverständnisse zu vermeiden, haben wir den Titel und die Einleitung zum Artikel korrigiert. 


 

In Osnabrück keine rassistischen Äußerungen auf Demo am Sonntag

Aufruf DGB Osnabrück Demonstration
Der komplette Aufruf de DGB ist über den Link unten auf der Seite abrufbar.

HASEPOST hat einen Teil der deutschsprachigen Wortbeiträge bei der Demonstration in Osnabrück am Sonntag mitgeschnitten und veröffentlicht. Auf dem von uns veröffentlichten Material, aber auch auf dem nicht veröffentlichten Material sind – zumindest in deutscher Sprache – keine rassistischen Äußerungen zu finden. Dies mag allerdings für ebenfalls am Wochenende veranstaltete Demonstrationen in anderen Städten in Deutschland anders gewesen sein. Die Berliner Zeitung berichtet von einer Demonstration in Berlin, bei der auch Mitglieder der NPD beteiligt gewesen sein sollen.

Im Verlauf der Osnabrücker Demonstration distanzierten sich einige Teilnehmer mehrfach (wir sind keine Nazis”) von einer “braunen” Gesinnung.
Auch von Seiten der Osnabrücker Polizei sind keine Hinweise auf rassistische bzw. gesetzwidrige Aussagen im Verlauf der Demonstration bekannt.
Der Verlauf der Demonstration in Osnabrück wurde von der Polizei als “friedlich” beschrieben.

Hintergrund der Proteste immer noch im Unklaren

Auslöser für die bundesweiten, vor allem von Russlanddeutschen besuchten Proteste, waren Berichte über die angebliche Entführung und Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Berlin, die ein russischer Sender veröffentlichte (hier bei YouTube).
Anders als im Aufruf des DGB veröffentlicht, wurde die Demonstration der Russlanddeutschen auch nicht von einer “ungenannten Organisation” organisiert.
Jörg Weingart, der die Demonstration ordentlich bei der Osnabrücker Stadtverwaltung angemeldet hatte und eine Genehmigung vorweisen konnte, stand am Rande der Demonstration vor dem Rathaus für Fragen der Presse zur Verfügung – auch für die Kollegen der Lokalzeitung NOZ.
Die Lokalzeitung hatte in einem am Montag veröffentlichten Artikel (Abruf ggf. gebührenpflichtig) erklärt, erst durch “Recherchen” den Demo-Anmelder aus dem Südkreis herausgefunden zu haben. HASEPOST hatte – mit Einwilligung des Demonstrationsanmelders – die Identität bereits am Sonntagnachmittag veröffentlicht.

“Einvernehmlicher Sex mit mehreren Männern”?

Nach Angaben des Berliner Senders RBB, geht die Berliner Staatsanwaltschaft von “einvernehmlichen Sex” aus.
Dies steht jedoch im direkten Widerspruch zu Aussagen der Berliner Polizei, die Meldungen verbreiten, dass es zu keiner Straftat gekommen wäre. Diese Aussage steht aber im Widerspruch zur obigen Meldung über die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Ein “einvernehmlicher Sex” ist bei einem 13-jährigen Kind gemäß § 176 StGB (Schutzalter 14 Jahre) gar nicht möglich.

Trotz mehrfacher telefonischer Versuche, konnte beim DGB am frühen Dienstagnachmittag niemand erreicht werden, der eine Stellungnahme zu dem Aufruf abgeben konnte.

Aufruf des DGB (als PDF Download).


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Christian Schmidt
Christian Schmidt
Christian Schmidt sammelte seine ersten journalistischen Erfahrungen an der Leine, bevor es ihn an die Hase verschlug. Auf den Weg von Hannover nach Osnabrück brachte ihn sein Studium an der Universität Osnabrück, das ihm (zum Glück) genügend Zeit lässt, den Journalismus als "Talentberuf" zu erlernen. Neben der Hasepost, gehören einige Fachzeitschriften aus dem Bereich Bau und Architektur zu den regelmässigen Abnehmern seiner Artikel. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/20280-370.

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