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Debatte um AfD-Verbot: Politik uneins über Vorgehen

CSU-Chef Markus Söder hat sich klar gegen ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Während Grüne und Union über das Für und Wider eines solchen Vorgehens streiten, betonen Vertreter beider Seiten die Bedeutung rechtsstaatlicher Verfahren und politischer Abgrenzung.

Debatte um AfD-Verbotsverfahren nach Einstufung durch Verfassungsschutz

Markus Söder (CSU-Chef) äußerte sich entschieden gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. In einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ sagte er: „Ein Verbotsverfahren, das hielte ich für den falschen Weg.“ Ein solches Vorgehen bezeichnete er als „übertriebene Reaktion“ und betonte: „Nebenbei bemerkt weiß keiner, wie es ausgeht und dann gründet sich einfach eine neue Gruppierung. Man kann jetzt nicht dieses Spiel betreiben, alle drei Jahre eine Partei zu verbieten.“

Die aktuelle Entscheidung, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst auszusetzen, bis ein Gerichtsurteil vorliegt, bewertet Markus Söder als positives Signal für den Rechtsstaat: „Es ist ein sauberes Verfahren.“ Er ergänzte: „Das ist ein rechtsstaatlich gutes Argument, das all jenen den Wind aus den Segeln nimmt, die behaupten, man konnte nicht rechtlich dagegen vorgehen.“

Grüne Fraktionsvorsitzende fordert schnelles Handeln

Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Britta Haßelmann äußerte sich im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben) vehement für ein AfD-Verbotsverfahren und kritisierte die ablehnende Haltung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Sie sagte: „Die CDU muss sich spätestens jetzt den Gefahren, die von der AfD ausgehen, stellen und sich klar positionieren. Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Ihre Hochstufung als gesichert rechtsextremistisch ist gerade erfolgt.“

Haßelmann verwies auf ständige Angriffe der AfD auf die Menschenwürde, Verfassungsorgane, Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip. Sie fügte hinzu: „Wer sich wie Linnemann darauf ausruhe, zu sagen, Protest oder Frustration könne man nicht verbieten, negiere die Gefahren, die von der AfD ausgingen, und verharmlose eine Partei, die die Verfassung angreife.“ Sie forderte: „Es braucht jetzt umgehend eine Prüfung und zeitnah eine Einleitung eines Verbotsverfahrens. Die Hochstufung hat den Handlungsdruck auf die drei Verfassungsorgane erheblich gesteigert. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sind gefordert.“

CDU warnt vor politischen Risiken eines Verbots

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann äußerte sich in der „Welt am Sonntag“ zurückhaltend zu einem eventuellen AfD-Verbotsverfahren. Er sagte: „Ein solches Verfahren halte ich für politisch hochgradig gefährlich.“ Linnemann verwies darauf, dass „alle namhaften Rechtsexperten sagen, dass ein solches Verfahren nach jetziger Sachlage sehr schwierig sein würde und der Ausgang ungewiss“ sei. Zuvor hatte Carsten Linnemann betont, dass man die Unzufriedenheit vieler AfD-Wähler nicht verbieten könne.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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