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dbb-Chef: Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung

Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes dbb Volker Geyer lehnt Forderungen ab, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Im Nachrichtensender „Welt“ betonte er, dies löse keine Probleme der Deutschen Rentenversicherung und wäre für öffentliche Arbeitgeber finanziell nicht leistbar. Zugleich wies er Vorschläge zurück, zumindest künftige Beamte in die Rentenkasse einzubinden, und kritisierte die Debatte als ideologisch und von Neid geprägt. Zudem warnte Geyer vor irreführenden Vergleichen zwischen Pensionen und Renten.

„Kein Problem“ und „keine Lösung“

Dem Nachrichtensender „Welt“ sagte Geyer: „Die Beamten sind auf keinen Fall ein Problem – und das ist auch nicht die Lösung, dass Beamtinnen und Beamten in die Rentenkasse einzahlen. Denn: Das löst kein einziges Problem der Deutschen Rentenversicherung. Das sage nicht ich, das sagen Expertinnen und Experten. Und zum anderen wäre es überhaupt nicht zu bezahlen für den Arbeitgeber Bund, Land oder Kommune.“

Am Ende müsste mit sehr viel Geld ein eigener Rententopf für Beamte aufgebaut werden, in den die öffentlichen Arbeitgeber jeden Monat einzahlen, während die Beamten gleichzeitig Ansprüche aus der Rentenkasse geltend machen könnten.

Kritik an Vorschlägen für künftige Beamte

Auch den Vorschlag, nur künftige Beamte in die Rentenkasse einzubinden, hält Geyer gegenüber dem Nachrichtensender „Welt“ für „keine gute Idee“: „Das ist eine reine Ideologie-Debatte, die da geführt wird. Und es ist eine Neiddebatte gegen Beamtinnen und Beamte, gegen die Menschen, die jeden Tag diesen Staat am Laufen halten als Polizistin, als Lehrerin, als Feuerwehrmann. Und ich finde es extrem ungerecht, jetzt diese Diskussion loszutreten und dann an die Altersvorsorge ranzugehen von einer Lehrerin, von einem Polizeibeamten oder von einem Feuerwehrmann.“

Vergleich von Pensionen und Renten

Im Übrigen sei es mitnichten so, dass Beamtenpensionen bei vergleichbaren Berufen immer höher seien als Renten, so Geyer. Dem Nachrichtensender „Welt“ sagte er: „Das ist `Äpfel mit Birnen vergleichen`. Das sind zwei komplett unterschiedliche Systeme. Und ob das dann immer deutlich höher ist, das muss man sich dann im Einzelfall entsprechend ansehen. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben beispielsweise auch immer ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Also, sie können nicht nur den normalen Rentendurchschnitt nehmen und das mit der Beamtenversorgung vergleichen, sondern müssen ja dann auch nochmal die betriebliche Altersvorsorge dazurechnen.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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