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Compact-Magazin gewinnt nach Verbot deutlich mehr Anhänger

Nach Erkenntnissen von Forschenden des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena (IDZ) hat das rechtsextreme Compact-Magazin von dem Verbotsverfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig spürbar profitiert. Insbesondere auf Social-Media-Plattformen verzeichnete das Magazin nach dem kurzzeitigen Verbot einen deutlichen Zuwachs an Anhängern.

Starke Reichweitenzuwächse nach Verbotsverfahren

Nach Angaben des IDZ konnte das Compact-Magazin im Zuge des Verbotsverfahrens am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Präsenz in sozialen Netzwerken deutlich ausbauen. Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ, erklärte den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben): „Nicht nur die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot ließ sämtliche Social-Media-Metriken steigen – bemerkenswert ist vor allem, wie nachhaltig das Compact-Magazin diese in Reichweitenzuwächse ummünzen konnte.“ Derzeit zählt der Telegram-Kanal des Magazins mehr als 80.000 Fans.

Wachstum auf verschiedenen Plattformen

Im Anschluss an das kurzzeitige Verbot des Magazins im Sommer 2024 beobachtete das Forschungsteam laut eigenen Angaben ein „enormes langfristiges Wachstum“. Insbesondere auf Telegram gewann das Magazin 20.000 neue Anhänger, was einer Steigerung von mehr als 30 Prozent entspricht. Auch auf der Plattform X, früher bekannt als Twitter, habe sich das Wachstum laut den Jenaer Wissenschaftlern vervierfacht. Deutliche Zuwächse wurden zudem bei der Videoplattform YouTube verzeichnet.

Compact als Bindeglied verschiedener Milieus

IDZ-Mitarbeiterin Franziska Martini betonte: „Der Telegram-Kanal von Compact hatte nach dem kurzzeitigen Verbot 2024 den stärksten Zuwachs an Abonnenten zu verzeichnen.“ Martini erklärte weiter, dies deute darauf hin, dass Nutzer bei Verboten und Sperrungen gezielt nach Alternativen suchen, um an Inhalte zu gelangen. Sie sagte: „Compact ist ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Milieus am rechten Rand. Das sehen wir daran, dass Inhalte von populistischen bis hin zu verschwörungsideologischen Gruppen rezipiert werden.“

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelte Anfang Juni an zwei Tagen über das rechtsextreme Compact-Magazin. Am Dienstag will das Gericht sein Urteil fällen. Im Zentrum steht die Frage, ob das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 ausgesprochene Verbot der Compact-Magazin GmbH bestehen bleibt. Die GmbH gibt nicht nur das Magazin heraus, sondern betreibt auch einen Kanal auf der Videoplattform YouTube.

In einem vom Kläger angestrengten Eilverfahren setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 zunächst teilweise und vorläufig außer Vollzug (BVerwG 6 VR 1.24). Grund dafür waren hauptsächlich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit durfte das Magazin vorerst wieder erscheinen.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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