# CDU unterstützt Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes für Kinderrechte Datum: 10.04.2025 18:33 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://www.hasepost.de/cdu-unterstuetzt-evaluation-des-selbstbestimmungsgesetzes-fuer-kinderrechte-587147/ --- Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Silvia Breher begrüßt die geplante Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, welches transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen die Änderung ihres Geschlechtseintrags erleichtert. Ziel der Überprüfung ist es, auf Grundlage valider Daten notwendige Verbesserungen zu identifizieren und umzusetzen. ## Die Notwendigkeit der Evaluation Silvia Breher, stellvertretende CDU-Vorsitzende und Familienpolitikerin, sieht Handlungsbedarf bei der aktuell geltenden Regelung des Selbstbestimmungsgesetzes. „Aus unserer Sicht braucht es eine Novelle, vonseiten unseres Koalitionspartners eben nicht“, äußerte sie gegenüber dem TV-Sender „Welt“. Breher betont, dass ein Koalitionsvertrag „kein Wünsch-Dir-Was, sondern ein Kompromiss“ sei. Der Schwerpunkt der Evaluation liegt auf der Ermittlung notwendiger Verbesserungen, die gemeinsam umgesetzt werden sollen. ### Umfang des Selbstbestimmungsgesetzes Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Dieser Vorgang ersetzt das bisherige „Transsexuellengesetz“, das die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung erforderte. Diese aufwendigen und kostspieligen Verfahren wurden von medizinischen Fachverbänden häufig kritisiert. ### Regelungen für Minderjährige Für Minderjährige bis 14 Jahren sowie geschäftsunfähige Minderjährige sieht das Gesetz vor, dass die gesetzlichen Vertreter die Erklärung beim Standesamt abgeben müssen, wobei das Einverständnis des Kindes ab fünf Jahren erforderlich ist. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen die Erklärung selbst abgeben, benötigen dafür jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sollte dies im Interesse des Kindeswohls liegen, kann diese Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden. Silvia Breher äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf junge Menschen: „Die Sorge ist natürlich da – und genau deshalb wird es die Evaluation geben, um eben nicht eine gefühlte Wahrnehmung zu haben, sondern tatsächlich anhand von Zahlen, anhand von Inhalten dann die notwendigen Verbesserungen auch durchführen zu können, die notwendig sind zum Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen“, sagte sie im Gespräch mit der „Welt“. ✨ durch KI bearbeitet, 10. April 2025 18:33. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück