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Startseite Deutschland & die WeltCDU: Keine Legalisierung von Abtreibungen im Koalitionsvertrag
Deutschland & die Welt

CDU: Keine Legalisierung von Abtreibungen im Koalitionsvertrag

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. Juli 2025
Elisabeth Winkelmeier-Becker (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine angebliche Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag entschieden zurückgewiesen. Hintergrund ist eine anhaltende Debatte über geplante Änderungen bei der Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche. Im Fokus steht dabei die Passage im Koalitionsvertrag, wonach die gesetzliche Krankenversicherung künftig mehr Kosten abdecken soll als bisher.

Debatte um Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen

In den vergangenen Tagen ist eine breite Diskussion darüber entbrannt, wie die im Koalitionsvertrag angekündigte Erweiterung der Kostenübernahme für Frauen in Schwangerschaftskonflikten auszulegen ist. Laut Vereinbarung der Koalitionspartner soll „die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ verbessert werden. Bisher ist es Krankenkassen jedoch untersagt, Abtreibungen nach der Beratungsregel zu übernehmen, da diese zwar straffrei, aber nicht rechtmäßig sind.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) betonte gegenüber dem Focus, dass keine implizite Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag enthalten sei: „Es wurde vereinbart, Paragraf 218 unverändert zu lassen und `das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen`“, sagte die Abgeordnete laut Focus. Sie fügte hinzu: „Nichts anderes kann in die Abrede hineininterpretiert werden, die Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung aus Steuermitteln beantragt werden kann.“ Die Abwicklung erfolge weitgehend durch die Krankenkassen. „Daran soll angeknüpft werden, wenn im Koalitionsvertrag eine Verbesserung `über die heutige Regelung hinaus` vereinbart ist.“

Unterschiedliche Interpretationen des Koalitionsvertrags

Die im Koalitionsvertrag getroffene Formulierung hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Frauke Brosius-Gersdorf, SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht, äußerte sich im ZDF mit einer abweichenden Einschätzung: „Also geht auch dieser Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist.“ Die Aussage wurde im Rahmen einer Diskussion um die Rechtslage von Schwangerschaftsabbrüchen und die Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht.

Elisabeth Winkelmeier-Becker wies diese Interpretation klar zurück und schlug stattdessen eine Anpassung der Sozialleistungen vor: „Hier kommt etwa eine Anpassung der Einkommensgrenzen infrage.“ Grundsätzlich regte sie an, die Partner der Schwangeren stärker in die Pflicht zu nehmen: „Ich finde übrigens, dass die Kosten von den Partnern der Schwangeren getragen werden müssten“, sagte die Abgeordnete laut Focus. „Nach meinem Eindruck lassen viele Männer die Frauen in der ganzen Situation allein. Sowohl bei der Entscheidung über die Schwangerschaft als auch bei den Kosten für einen Abbruch.“

Abwicklung durch Krankenkassen

Die CDU-Politikerin wies darauf hin, dass die Abwicklung der Kostenübernahme „weitgehend durch die Krankenkassen“ erfolge. Dies solle auch künftig die Grundlage bilden, wenn im Koalitionsvertrag von einer Verbesserung „über die heutige Regelung hinaus“ die Rede sei. Ziel der Überlegungen ist es nach Angaben von Winkelmeier-Becker, das ungeborene Leben zu schützen und sozial bedürftigen Frauen weiterhin Unterstützung zu bieten, ohne jedoch die rechtliche Situation beim Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich zu verändern.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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