Das Bundesverteidigungsministerium hält sich in der Debatte um eine mögliche verpflichtende Freistellung von Reservisten durch Arbeitgeber zurück. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, dass die Forderung „natürlich zur Kenntnis genommen“ worden sei. Dennoch bleibe die Reserve der Bundeswehr sowohl für die Landes- und Bündnisverteidigung als auch für den Heimatschutz und internationale Krisenmanagement-Einsätze unverzichtbar.
Position des Bundesverteidigungsministeriums
Hans-Dieter Müller, Kommandeur des Landeskommandos NRW der Bundeswehr, hatte in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Wehrübungen aktuell freiwillig sei. Sowohl die Reservisten als auch die Arbeitgeber müssten zustimmen. Er plädierte für eine Rückkehr zur Verpflichtung der Arbeitgeber, Reservisten freizustellen.
Das Verteidigungsministerium betont hingegen die Wichtigkeit der Ausbildung und Übung der Reservisten. „Wir brauchen eine starke und verlässliche Aufwuchsfähigkeit, das ist ja auch Teil des diskutierten Wehrdienstmodells, das der Minister vorgeschlagen hat“, so die Sprecherin. Es sei entscheidend, die Reservisten im System zu halten und dabei auf das Verständnis und die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen zu sein.
Unterstützung durch Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber stehen den Übungen aufgeschlossen gegenüber, betonte die Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Dennoch soll das bestehende System des doppelten Freiwilligkeitsprinzips derzeit nicht geändert werden. „Wir wollen sie quasi im System halten, dabei sind wir natürlich auf das Verständnis und die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen“, wurde weiter ausgeführt.
Müller hatte zuvor gefordert, dass Arbeitgeber wieder verpflichtet werden sollten, Reservisten für Wehrübungen freizustellen. Diese Forderung stieß im Ministerium auf Zurückhaltung. Die Sprecherin verdeutlichte, dass man die Notwendigkeit des freiwilligen Engagements von Arbeitgebern weiterhin als ausreichend empfinde.
✨ durch KI bearbeitet, .