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Bundeswehr darf Polizei bei Abwehr gefährlicher Drohnen unterstützen

Die Bundeswehr soll künftig der Polizei Amtshilfe leisten können, wenn militärische Drohnen am Himmel zur Gefahr werden. Grundlage dafür ist ein Entwurf des Bundesinnenministeriums von Alexander Dobrindt (CSU) für eine Novelle des Luftsicherheitsgesetzes, über den am Mittwoch das Bundeskabinett beraten will. Über den Entwurf berichtet die „Welt“ (Mittwochausgabe).

Neuer Paragraf zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge

Kern des Gesetzes ist der neue Paragraf 15a zur „Gefahrenabwehr gegen unbemannte Luftfahrzeuge“. Gibt es bei einer Sichtung Hinweise auf den militärischen Charakter der Drohnen und droht schwerer Schaden, soll die Polizei die Bundeswehr demnach um Unterstützung bitten können. Die Streitkräfte könnten im absoluten Ausnahmefall dann auch „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden. Für diesen Einsatz der Bundeswehr braucht es laut Einschätzung der Juristen des Bundesinnenministeriums keine Grundgesetzänderung.

Geplantes Drohnenabwehrzentrum als Schaltstelle

Die operative Koordinierung im Ernstfall dürfte entscheidend sein. Dabei soll das für Mitte Dezember geplante Drohnenabwehrzentrum eine zentrale Rolle spielen. Ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum sollen hier bei einer Gefahrenlage alle Informationen zusammenlaufen – und schnelle Entscheidungen fallen. Über die Details wollen Bundesinnenminister Dobrindt und seine Länderkollegen auf der Innenminister-Konferenz Anfang Dezember in Bremen beraten.

Neue Spezialeinheit der Bundespolizei

Um Objekte in „Baumwipfel-Höhe“ soll sich weiterhin die Polizei kümmern. Anfang Dezember soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei mit rund 130 zusätzlichen Polizeikräften in ihren Dienst starten. Diese Spezialeinheit soll besonders an zentralen Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orte zum Einsatz kommen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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