Das Bundesverteidigungsministerium hat betont, dass es noch Regelungsbedarf bezüglich der Befugnisse der Bundeswehr im Inland gibt. Generalleutnant André Bodemann, Kommandeur des Territorialen Führungskommandos, sieht erweiterte Befugnisse als notwendig an, um im Bündnisfall effizienter agieren zu können.
Notwendigkeit erweiterter Befugnisse
André Bodemann, der Kommandeur des Territorialen Führungskommandos, sprach gegenüber der „Zeit“ über die Notwendigkeit, die Befugnisse der Bundeswehr im Inland zu erweitern. Seiner Ansicht nach sollte die Bundeswehr bereits früher spezielle Befugnisse erhalten, um bei einem Bündnisfall flexibler reagieren zu können. Derzeit dürfen Maßnahmen wie die Sperrung von Straßen oder die Heranziehung von Firmen zur logistischen Unterstützung erst nach Erklärung der Vorstufe des Verteidigungsfalls erfolgen. „Das ist in meinen Augen zu spät“, betonte der für die Landesverteidigung verantwortliche General.
Rolle des Territorialen Führungskommandos
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, dass die Überlegungen von Generalleutnant Bodemann „durchaus plausibel und nachvollziehbar“ seien. Bodemann spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland, insbesondere als Deutschland im Bündnisfall als Drehscheibe fungiert. Das Territoriale Führungskommando ist dabei entscheidend für Verkehrs- und Transportregelungen innerhalb Deutschlands.
Regelungsbedarf anerkannt
Der Sprecher des Ministeriums betonte, dass man sich des Regelungsbedarfs im Bereich des Operationsplans Deutschland und der Drehscheibenfunktion bewusst sei. Zu den Aufgaben gehöre unter anderem, Versorgungsräume und Tanklager sicherzustellen sowie Straßen sperren zu können. Diese Aufgaben seien enorm und erforderten klare Regelungen. Die Analyse des Territorialen Führungskommandos, insbesondere von General Bodemann, sei daher von großer Bedeutung für die weiteren Überlegungen des Ministeriums.
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