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Bundesverfassungsgericht bestätigt Strafe für Sitzblockade bei Gegendemonstration

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte bei einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen und dadurch die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert. Seine Verurteilung und die Geldstrafe wegen „grober Störung“ bleiben bestehen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, das Interesse der Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, müsse gegenüber dem Interesse der Teilnehmer der Ausgangsversammlung, ihre Versammlung überhaupt durchführen zu können, zurücktreten. Es sei für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern.

Hintergrund der Verurteilung

Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen und dadurch die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert. Seine Verurteilung und die Geldstrafe wegen „grober Störung“ bleiben bestehen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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