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Startseite Deutschland & die WeltBundesverfassungsgericht bestätigt Strafe für Sitzblockade bei Gegendemonstration
Deutschland & die Welt

Bundesverfassungsgericht bestätigt Strafe für Sitzblockade bei Gegendemonstration

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. November 2025
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Versammlungsgesetz zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte bei einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen und dadurch die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert. Seine Verurteilung und die Geldstrafe wegen „grober Störung“ bleiben bestehen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, das Interesse der Teilnehmer der Gegenversammlung, ihre Versammlung gerade in einer grob störenden Art und Weise abhalten zu können, müsse gegenüber dem Interesse der Teilnehmer der Ausgangsversammlung, ihre Versammlung überhaupt durchführen zu können, zurücktreten. Es sei für den Prozess der freien Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, dass das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun, nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern.

Hintergrund der Verurteilung

Der Beschwerdeführer hatte im Rahmen einer Gegendemonstration in Freiburg an einer Sitzblockade teilgenommen und dadurch die angemeldete Versammlung einer religiösen Gruppierung blockiert. Seine Verurteilung und die Geldstrafe wegen „grober Störung“ bleiben bestehen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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